Vollständige Bestimmungen für die Veröffentlichung von Angeboten

Vollständige Bestimmungen für die Veröffentlichung von Angeboten

Anhang Nr. 1 - Verbotene Waren

Anhang Nr. 1. Verbotene und bedingt zugelassene Waren

Artikel 1. Verbotene Waren

Gegenstand des Angebots dürfen keine Waren und Dienstleistungen sein, die nichts mit elektrischen oder ökologischen Fahrzeugen und den folgenden Waren zu tun haben:

  1. mit krassen pornografischen Inhalten;
  2. Förderung eines faschistischen oder anderen totalitären Staatssystems oder Anstiftung zum Hass auf der Grundlage nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser Unterschiede oder aufgrund von Nichtkonfessionalismus - mit Ausnahme von Gütern von künstlerischem, pädagogischem, Sammler- oder wissenschaftlichem Wert;
  3. Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter;
  4. Musik, Filme, Software und andere Waren, die das geistige Eigentum verletzen;
  5. Nicht-Originalprodukte (sogenannte Fälschungen);
  6. Sprengstoffe und gefährliche Chemikalien;
  7. Drogen, psychotrope Substanzen, Rauschmittel;
  8. medizinische Produkte;
  9. alkoholische Getränke;
  10. Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter und Teile dafür;
  11. menschliche oder tierische Organe;
  12. Lebende oder tote Tiere (sowie Teile oder Derivate davon) der Arten, die in den derzeit geltenden Anhängen A-D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch enthalten sind Regulierung des Handels darin;
  13. Hunde und Katzen, die außerhalb ihrer Aufzucht- oder Brutstätten und Tiere ohne Stammbaum oder Geburtsurkunde auf den Markt gebracht werden;
  14. Unternehmensaktien, Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere, Forderungen, Anteile von Investmentfonds, Versicherungspolicen und -produkten sowie sonstige Finanzinstrumente, die als Anlageform oder Barplatzierung angeboten werden, mit Ausnahme von materiellen Wertpapieren mit nur einem Sammlerwert;
  15. Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Litecoin, Dogecoin usw.) und verwandte Dienstleistungen und Produkte;
  16. Software, die gegen die Herstellerlizenz verstößt, in der Testversion Freeware, Shareware, Abandonware;
  17. Software, die angepasst ist, um Aktivitäten durchzuführen, die gegen das Gesetz oder gute Manieren verstoßen;
  18. Website-Adressen und FTP-Server (ausgenommen Internet-Domains);
  19. Informationen und Anweisungen, die nicht dienstlicher Natur sind, insbesondere: Beratung zur Umgehung von Vorschriften, Verwendung von Online-Systemen, die finanzielle Vorteile bieten (z. B. Bezahlung für das Anzeigen von Bannern oder Empfangen von E-Mails, Informationen wie "Leistung ...", "wie man findet ...", "wie man verdient ...");
  20. Zugriff auf Torrent-Websites, Konten auf kostenlosen Websites und verwandte Dienste (z. B. Likes, Meinungen, Kommentare);
  21. Zugang zu erotischen / pornografischen Websites und virtuellen Währungen, die auf solchen Websites gelten;
  22. Konten in Partner- und Treueprogrammen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Programmen;
  23. Datenbanken (einschließlich personenbezogener Daten oder E-Mail-Adresslisten);
  24. Versand- und Direktverkaufskataloge für die Bestellung von Waren, ausgenommen veraltete Kataloge, die nur Sammlerwerte haben;
  25. Master-, Diplom-, Bachelor- und Immatrikulationsarbeiten, Aufsätze und andere Werke dieser Art sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung solcher Werke;
  26. Börseninvestitionssysteme und -systeme für Zahlenspiele und Buchmacher sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Unterstützung beim Beitritt und bei der Platzierung solcher Spiele, mit Ausnahme von offiziellen Buchveröffentlichungen mit einer ISBN-Nummer;
  27. Fanggeräte und Fanggeräte, deren Besitz gesetzlich beschränkt ist;
  28. Waffen und Munition im Sinne des Gesetzes über Waffen und Munition sowie wesentliche Teile, die die Herstellung solcher Waffen ermöglichen;
  29. Pyrotechnik;
  30. Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Fahrzeugkarten, die ohne die Fahrzeuge angeboten werden, für die sie ausgestellt wurden, und Fahrzeuge ohne Dokumente;
  31. Rabatt und Rabatt - Coupons in Form eines Versprechens berechtigen Sie einen Rabatt oder anderen Nutzen für den zukünftigen Kauf von Waren außerhalb zu erhalten GO ELECTRIC (gilt nicht für GO ELECTRIC angeboten von Geschenkkarten GO ELECTRIC );
  32. Veröffentlichungen in elektronischer Form (z. B. Bücher, Gedichte, Leitfäden, sogenannte E-Books), die außerhalb der Kategorie "E-Books" aufgeführt sind;
  33. Gold in Form von Barren und ihren Kopien, Münzen (vorbehaltlich Artikel 2 Nummer 5) oder Goldschmiedeschrott und Silber in Form von Barren und deren Kopien und Schrott;
  34. Prepaid-Zahlungskarten (sogenannte Prepaid-Karten).
  35. Telefon, registrierte Prepaid-Karten.
  36. gefälschte Banknoten und im Umlauf befindliche Münzen (Fälschungen / Nachahmungen von polnischer und ausländischer Währung).
  37. Gebrauchtwaren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht wiederverwendet werden dürfen.
  38. Alle Arten von Codes, Passwörtern, Token, Schlüsseln oder Konten (im Folgenden zusammenfassend als "Codes" bezeichnet), die den Zugriff und die Nutzung von Diensten ermöglichen, die eine Verletzung der Sicherheit oder den Zugriff auf Geräte oder Dienste ermöglichen, mit Ausnahme der angebotenen Codes von Unternehmen, die die offizielle, autorisierte Wiederverkaufsaktivität betreiben und im Rahmen von Einzelvereinbarungen mit Goelectric.pl tätig sind.

Artikel 2. Bedingt zugelassene Waren

Die folgenden Arten von Waren können im Rahmen der Transaktion ausgegeben werden, sofern die Artikel die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen und die Beschreibung der Waren auf der Transaktionswebsite den angegebenen Inhalt enthält (Waren unter Vorbehalt zulässig):

  1. Hörbücher und Videobücher, die keine offiziellen Herausgeber sind. Bedingung: Der Verkäufer muss der alleinige Autor oder Herausgeber der Veröffentlichung sein. Beschreibende Elemente erforderlich: Bereitstellung der Veröffentlichung der ISBN-Nummer, die in der Online-Datenbank der Nationalbibliothek auf der Website zugewiesen ist (z. http://e-isbn.pl).
  2. Tickets für Kunst-, Unterhaltungs- oder Sportveranstaltungen. Bedingung: Kann nur mit der Option "Jetzt kaufen" angeboten werden und der Ticketpreis darf nicht höher sein als der Nennpreis. Beschreibende Elemente erforderlich: Angaben in Textform zum Nennpreis des Tickets.
  3. Garantiekarten. Bedingung: Sie können nicht einzeln verkauft werden (sie müssen den von der Garantie abgedeckten Waren beigefügt werden).
  4. Munition (z. B. Projektile, Minen, Granaten) oder wesentliche Teile davon. Bedingung: Munition hat keine Kampfeigenschaften. Beschreibende Elemente erforderlich: Erklärung, dass die Munition enthauptet ist.
  5. Goldmünzen vor 1800 geprägt. Bedingung: Sie können nur von Teilnehmern des Programms "Professional Numismatics" in der Kategorie "Goldmünzen bis 1800" angeboten werden.
  6. Rohstoffe unter der Kategorie "Anlageprodukte". Bedingung: Sie können nur von Unternehmen angeboten werden, die auf der Grundlage separater Vereinbarungen mit Goelectric.pl tätig sind.
  7. Waren aus der Kategorie "GSM-Zubehör" - "Antennen und Verstärker". Beschreibende Elemente erforderlich: Informationen, die: "Es ist gesetzlich verboten, GSM / UMTS / LTE-Repeater, auch Repeater genannt, von unbefugten Personen zu installieren und zu verwenden. Nur Mobilfunknetzbetreiber haben das Recht, solche Geräte zu installieren. Die Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen kann als strafbare Handlung und im Falle anhaltender Maßnahmen als Strafe für die Beschränkung oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren angesehen werden. "

Anhang 2 - Regeln zum Erstellen einer Transaktionsbeschreibung

Anhang 2: Regeln zum Erstellen einer Transaktionsbeschreibung;

Artikel 1. INHALT DES ANGEBOTS

  1. Um eine Beschreibung der Transaktion zu erstellen, füllt GO ELECTRIC Website verfügbare Verkaufsformular aus, in dem insbesondere der Titel der Transaktion, die Beschreibung der Ware, ihre Kategorie sowie Art und Art der Transaktion angegeben sind die Transaktion (einschließlich der Dauer der Transaktion und der Auswahl des Startpreises, optional des Mindestpreises und der Auswahl, ob die Option Jetzt kaufen eingegeben werden soll) und der Zahlungsbedingungen. Die Beschreibung der Transaktion sollte durch mindestens ein Foto ergänzt werden, auf dem die angebotenen Waren dargestellt sind. Im Verkaufsformular kann der Verkäufer durch Auswahl zusätzlicher Optionen auch eine bestimmte Methode zur Darstellung und Förderung von Transaktionen in GO ELECTRIC .
  2. Es ist verboten, in die Beschreibung des Transaktionsinhalts, der gegen das Gesetz verstößt, die GO ELECTRIC Bestimmungen sowie Wörter, Ausdrücke oder Ausdrücke aufzunehmen, die gegen moralische Standards und drastische Inhalte verwendet wurden.
  3. Es ist dem Benutzer gestattet, im Angebot Inhalte zu präsentieren, die auf externen Servern gespeichert sind (die nicht zu Goelectric.pl gehören), sie können jedoch keine wesentlichen Inhalte sein.
  4. Nur Informationen über die angebotene Ware dürfen in das Feld "Beschreibung" des Angebots und in dessen Titel aufgenommen werden. Es sollte auch Informationen wie Lieferdetails, Garantiebedingungen, eine Beschreibung des Reklamationsverfahrens wie Reparaturen und Informationen zum Rücktritt vom Vertrag enthalten. Weitere Informationen sollten auf den entsprechenden Registerkarten sowie Kontaktdaten und sonstige Informationen zum Verkäufer auf der Registerkarte "Verkäuferprofil" angezeigt werden.
  5. Die im Angebot veröffentlichten Fotos dürfen sich nur auf die angebotenen Waren beziehen. Es ist gestattet, die Waren im Rahmen ihrer Verwendung oder Anordnung zu präsentieren. Fotos können Zertifikate, Technologien, grafische Elemente (z. B. Pfeile) zeigen. Beschriftungen sind mit Ausnahme der folgenden Ausnahmen verboten: Marken- / Herstellerlogo, Farb- und Mustermarkierungen, Nummern und Einheiten.
  6. Banner auf der Liste der Angebote dürfen keine Werbung, Werbe- und Ankündigungsinhalte für Aktivitäten außerhalb von GO ELECTRIC und Kontaktdaten enthalten. Marken- / Herstellerlogo ist erlaubt.
  7. Die Überschriften müssen sich auf das angebotene Gut beziehen. Sie dürfen keinen Text, das Logo des Verkäufers und die Kontaktdaten enthalten. Werbe- und Ankündigungsinhalte in Bezug auf Aktivitäten außerhalb von GO ELECTRIC sind ebenfalls verboten. Marken- / Herstellerlogo ist erlaubt.
  8. Anhänge zum Angebot müssen sich auf den angebotenen Artikel beziehen. Sie können die Informationen im Feld "Beschreibung" nicht duplizieren. Der Inhalt des Anhangs muss dem Typ des ausgewählten Anhangs entsprechen. Die in den Anhängen enthaltenen Informationen dürfen nicht gegen die anderen Bestimmungen der GO ELECTRIC Bestimmungen verstoßen.
  9. Das Angebot darf keine Werbung, Werbe- und Ankündigungsinhalte (z. B. "Kaufen / Ersetzen" -Vorschläge) und andere Elemente enthalten, die den Kauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb von GO ELECTRIC erleichtern.
  10. Es ist nicht hinnehmbar, dem Käufer im Rahmen des Angebots die Wahl zwischen einem oder mehreren wesentlichen Merkmalen der Ware zu überlassen, wie z. B. Größe, Modell usw. In einem Angebot, das viele Teile des Produkts enthält, Es ist zulässig, eine Farbe oder ein Grafikdesign zu wählen, sofern der Verkäufer aktuelle Informationen über die Anzahl der verfügbaren Farben oder Grafikdesigns vorlegt.
  11. Bei Angeboten mit mehreren Varianten ist es zulässig, Angebote mit Waren zu kombinieren, die denselben Zweck haben, von derselben Marke sind und in derselben Kategorie angezeigt werden.
  12. Es ist verboten, Schlüsselwörter in den Inhalt des Angebots aufzunehmen, einschließlich Titel und Parameter, um die Ergebnisse der Suche nach Waren in GO ELECTRIC zu manipulieren.
  13. Elemente von HTML, JavaScript, Java oder anderen Programmiersprachen oder anderen Technologien dürfen nicht für Aktivitäten verwendet werden, die die Funktionsweise von GO ELECTRIC beeinträchtigen oder andere Benutzer irreführen.
  14. In den Inhalt des Angebots darf der Verkäufer nur dann Website-Adressen (in irgendeiner Form, z. B. Referenzen, Links) aufnehmen, wenn:
    a. Durch sie wird keine kommerzielle Tätigkeit ausgeübt, und der Inhalt, auf den sie sich beziehen, wird nur dazu verwendet, Informationen über die Waren zu erweitern.
    b. es ist Gegenstand des Angebots, z. B. Internet-Domain, Hosting-Service, Website.
  15. Im Rahmen des Angebots kann der Verkäufer einen Rabatt gewähren oder ein kostenloses Add-On für die Ware anbieten (kostenlos), sofern der Käufer, der den Rabatt oder das kostenlose Add-On erhält, nicht per Los ausgewählt wird. Sowohl der Rabatt als auch der freie müssen klar angegeben werden.
  16. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Inhalt des Angebots Angaben zum Vertragsdatum (Lieferzeit) zu machen.
  17. Der Preis der vom Verkäufer im Angebot angegebenen Waren muss brutto sein.
  18. Es ist verboten, in den Inhalt des Angebots Informationen aufzunehmen, die in irgendeiner Weise die Situation der Käufer bei der Nutzung des in Anhang 7 der Bestimmungen angegebenen Zahlungsdienstes unterscheiden.
  19. Wie in den obigen Punkten 4 und 16 beschrieben, ist der Verkäufer verpflichtet, in jedem Angebot lesbare Informationen anzugeben. Garantien, Reklamationen, Reparaturen, Bearbeitungszeit und Rücksendungen, d. h. ob der Verkäufer vom Käufer verlangt, das Widerrufsformular auszufüllen. Sie sollten in einigen Textzeilen am Ende der Angebotsbeschreibung stehen. Insbesondere in Bezug auf die Zeit für die Rücksendung kann der Verkäufer diese nicht angeben und darf keinen niedrigeren Wert GO ELECTRIC garantiert wird (Anhang Nr. 9) unabhängig davon, ob es sich um neue, überholte oder gebrauchte Waren handelt. Wenn der Verkäufer weder eine Garantie noch eine Reparatur gewährt, muss dies im Angebot klar angegeben werden. Wenn der Verkäufer gemeinsame Bedingungen für alle seine Produkte hat, kann er diese außerdem kurz in das Profil seines Verkäufers in GO ELECTRIC eingeben.

Artikel 2. FOTOS (THUMBNAILS)

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren auf mindestens einem Foto (Miniaturbild) zu präsentieren, das sich auf dem Server von Goelectric.pl befindet. Dieses Foto muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Die Präsentation der Waren auf dem Foto muss in einer solchen Form und Form erfolgen, dass keine Zweifel an dem tatsächlichen und tatsächlichen Verkaufsgegenstand im Rahmen eines bestimmten Angebots bestehen.
  2. Die Ware sollte auf einem weißen, einheitlichen Hintergrund präsentiert werden (RGB 255.255.255). Die Ausnahme bilden Bücher, Filme, Musik und Software, deren Cover die gesamte Oberfläche des Fotos und der Fotos in der Kategorie "Kleidung" ausfüllen kann, sowie Angebote, die im Rahmen der GO ELECTRIC Marek Zone veröffentlicht wurden und für die gesonderte Vereinbarungen getroffen wurden Unternehmen, die mit Goelectric.pl zusammenarbeiten, haben unterschiedliche Bedingungen für die Präsentation der Waren. Das Vorschaubild darf keine zusätzlichen Elemente enthalten, insbesondere Texte, grafische Elemente, Rahmen, Logos usw., mit der Maßgabe, dass das Logo nur bei Fotos in den in der GO ELECTRIC Brands Zone veröffentlichten Angeboten platziert werden darf.
  3. Wenn das Foto des Produkts die Darstellung seiner wesentlichen Merkmale (Farbe, Geschmack, Geruch) nicht zulässt, können diese auf dem Miniaturbild grafisch definiert werden.
  4. Es ist gestattet, die Waren im Rahmen ihrer Verwendung oder Anordnung zu präsentieren.
  5. Es ist zulässig, auf einem Foto eine technische Zeichnung zu den angebotenen Waren vorzulegen (Vorschaubild).

Abschnitt 3. ZUSÄTZLICHE OPTIONEN

Beim Erstellen eines Angebots werden dem Verkäufer die folgenden zusätzlichen Optionen gegen eine Gebühr angeboten:

  1. Hervorheben eines Produkts oder Unternehmens als Banner auf der Startseite,
  2. Unterscheidung als Miniaturlogo zwischen Herstellern und Zulieferern,
  3. andere Auszeichnungen werden einzeln angeboten.

Artikel 4. NACHRICHT AN DEN KÄUFER

Der Verkäufer kann unter der in Art. 1 genannten Bestätigung. 7.4 der Bestimmungen enthalten zusätzliche Informationen zum Vertragsabschluss. Diese Nachricht darf nicht gegen geltendes Recht oder die Vorschriften verstoßen, insbesondere enthält:

  1. Website-Adressen (in irgendeiner Form, z. B. Referenzen, Links), über die kommerzielle Aktivitäten ausgeführt werden;
  2. Werbung, Werbe- und Ankündigungsinhalte und andere Elemente, die den Kauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb von GO ELECTRIC erleichtern;
  3. Informationen, die dem Inhalt des Angebots widersprechen.

Anhang Nr. 3 - Technische Pausen

Anhang Nr. 3. Richtlinien für technische Pausen und Entschädigung für technische Fehler

Artikel 1. TECHNISCHE Pausen

  1. GO ELECTRIC zu entwickeln und das Ausfallrisiko zu minimieren, führt Goelectric.pl regelmäßig technische Pausen durch, in denen Änderungen im IT-System vorgenommen werden. Diese Pausen finden nach Möglichkeit nachts statt, d. H. Von 22.00 bis 8.00 Uhr, und die Benutzer werden mindestens einige Stunden im Voraus über das Datum und die voraussichtliche Dauer ihrer Dauer informiert.

Artikel 2. TECHNISCHE AUSFÄLLE

  1. Ein technischer Fehler wird als eine Situation angesehen, in der die meisten oder alle Benutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit dem GO ELECTRIC IT-System die Fähigkeit verloren haben, die Grundfunktionen von GO ELECTRIC , insbesondere konnten sie nicht protokollieren Suchen Sie nach dem Angebot und nutzen Sie es.

Artikel 3. TECHNISCHE FEHLER

Ein technischer Fehler wird als ein technisches Problem angesehen, das sich auf die Funktionsweise des GO ELECTRIC IT-Systems bezieht, das nicht in der Technik angegeben ist. 2 oben. Die Entscheidung über mögliche Kompensationen und Rückgaben trifft Goelectric.pl jedes Mal, wenn ein technischer Fehler behoben wird, unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Ausmaß der negativen Auswirkungen.

Abschnitt 4. INFORMATIONEN

Informationen zu technischen Unterbrechungen, Ausfällen oder technischen Fehlern finden Sie in der Hilfe " GO ELECTRIC HELP SYSTEM" im Bereich "News".


Anhang 4 - Gebühren und Provisionen

Anhang Nr. 4. Gebühren und Provisionen

TEIL I. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

  1. Goelectric.pl berechnet die folgenden Gebühren und Provisionen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation der unter Goelectric.pl bereitgestellten Transaktion:
    a. Provisionen (6%) auf Verkäufe von Verkäufern, jedoch nicht mehr als 100 PLN (siehe Punkt 6)
    b. Gebühren für zusätzliche Optionen (optional)
  2. Wenn das Produkt vom Käufer zurückgegeben wurde, werden die unter Punkt a genannten Gebühren in bestimmten Situationen erstattet (vgl. Teil VI). Die unter Punkt b des obigen Punktes aufgeführten Gebühren werden erstattet, wenn der Verkäufer die Auflistung des Produkts ausgesetzt hat und die Gebühren dieses Datum überschritten haben. Einmalige Gebühren für zusätzliche Optionen werden nicht erstattet, es sei denn, der Verkäufer tritt rechtzeitig ohne Risiko zurück GO ELECTRIC für Nebenkosten. Einzelheiten zur Abrechnung sind in den folgenden Abschnitten dieses Anhangs enthalten.
  3. Goelectric.pl erhebt keine Gebühren oder Gebühren für die Auflistung von Verkaufsangeboten GO ELECTRIC auch nicht für Dienstleistungen GO ELECTRIC ÜBERTRAGUNGSURKUNDE oder POK (Käuferschutzprogramm); es kann Ihnen jedoch für andere Dienstleistungen, die unter bereitgestellt werden, Gebühren in Rechnung stellen GO ELECTRIC. Die Höhe dieser Gebühren ist jeweils in den Bestimmungen des jeweiligen Dienstes festgelegt.
  4. Alle Beträge in diesem Anhang sind Bruttobeträge (einschließlich Mehrwertsteuer, dh Mehrwertsteuer). Wird die Höhe des Entgelts oder der Provision prozentual zu einem bestimmten Betrag (z. B. Verkaufspreis) bestimmt, so wird der Bruttobetrag (inkl. MwSt.) als Grundlage für die Ermittlung dieses Entgelts bzw. der Provision herangezogen. Die Provisionsbeträge werden auf den nächsten Cent aufgerundet.
  5. Es ist nicht akzeptabel, dass der Verkäufer dem Käufer die Kosten der Transaktion direkt in Rechnung stellt.
  6. Die unter Punkt 1 genannte Provision entfällt beim Erstverkauf und reduziert sich auf 5,5 % beim Verkauf von 10 Produkten pro Monat und auf 4,9 % beim Verkauf von 100 Produkten pro Monat.
  7. GO ELECTRIC Es werden niemals Käufergebühren erhoben.

TEIL II. VERKAUFSPROVISIONEN

  1. Die Verkaufsprovision wird jedes Mal berechnet, wenn die Auktion bestätigt oder durch Sofort-Kaufen gekauft oder durch In den Warenkorb gekauft wird.
  2. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Endpreis (ohne Versandkosten).
  3. Der Mindestwert einer einmalig erhobenen Provision pro Stück beträgt 0,25 PLN.
  4. Im Falle der Entfernung eines Mehrartikelangebots nur mit der Sofort-Kaufen-Option oder dessen vorzeitiger Beendigung zu den in Art. 8.2. Gemäß den Bestimmungen wird die Verkaufsprovision auf die verkauften Artikel der Waren berechnet, bis das Angebot entfernt oder abgeschlossen ist.
  5. Verkaufsprovisionen werden zu den unten beschriebenen Bedingungen berechnet:

Kategorie

Provisionssatz

Alle Kategorien

6%

Der Mindestwert einer einmalig erhobenen Provision

0,25 PLN

TEIL III. GEBÜHREN FÜR ZUSÄTZLICHE OPTIONEN

  1. Der Benutzer kann zusätzliche Optionen wählen, um eine bestimmte Art der Präsentation der Seite mit dem Inhalt des Angebots und seiner Werbung festzulegen GO ELECTRIC.
  2. Die Gebühr für jede zusätzliche Option wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebots und im Falle einer späteren Auswahl einer bestimmten Option zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung erhoben.
  3. Gebühren für zusätzliche Optionen werden zu den in Abschnitt A unten beschriebenen allgemeinen Bedingungen erhoben.
  4. Im Falle der Aufhebung des Angebots oder seiner vorzeitigen Beendigung zu den in den Bestimmungen beschriebenen Bedingungen werden die Gebühren für zusätzliche Optionen in einem Betrag zurückerstattet, der um den Betrag reduziert ist, der proportional zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebots ist GO ELECTRIC.
  5. Eine weitere Option ist auch eine Prüfung durch GO ELECTRIC. Die Verkäufer können die Ware versenden GO ELECTRIC um seine Qualität zu beurteilen und das auf den Seiten sichtbare Qualitätssiegel und / oder die Glaubwürdigkeit zu erhalten GO ELECTRIC.
  6. Gebühren für zusätzliche Optionen werden gemäß der unten stehenden Preisliste berechnet.

Zusätzliche Option

Rate

Individuelle Shopseite

Individuelle Website, die das Produkt bewirbt

10 PLN / Monat (einfache Seite), 20 PLN / Monat. (bestehend aus Multimedia)

+ einmalige Gebühren für die Installation des fertigen Codes: 10 PLN bzw. 20 PLN für eine einfache und multimediale komplexe Website oder wenn die Website von GO ELECTRIC entwickelt werden soll: 100 PLN für eine einfache Website, 200 PLN für eine Multimedia-Website komplex (z. B. die Website des Firmengeschäfts GO ELECTRIC ); jede weitere geringfügige Korrektur 10 PLN. Die Erstellung einer Präsentation oder eines Werbevideos durch GOELECTRIC wird separat berechnet - 200PLN für 1 Minute Animationsfilm mit Musik und Voiceover.

Einzelne Elemente auf der Seite, wie z. B. Banner, FAQ-Bereich, YouTube-Präsentation usw.

3 PLN / Monat pro Artikel

+ einmalige Gebühr für die Vorbereitung von 10 PLN; jede weitere Änderung 10 PLN

Zusätzliche Registerkarten auf der Produktseite (wie auf der Błyskawica-Moped-Website: https://goelectric.pl/de/e-motorrader-und-emoticbikes/1-elektrischer-moped-blitz.html - mit Ausnahme der Registerkarte Features)

3 PLN / Monat für das Lesezeichen

+ einmalige Gebühr für die Vorbereitung von 10 PLN; jede weitere Änderung 10 PLN

Audit - Qualitätsbewertung

GO ELECTRIC Bewertung

50 PLN für ein einfaches Produkt, 150 PLN für ein komplexes Produkt wie ein Motorrad, das spezielle Tests erfordert - wie z. B. eine Batterie.

Der Verkäufer trägt die Transportkosten in beide Richtungen

Beratung für grüne Fahrzeughändler

5000 PLN für 1 Stunde, in der Sie all unsere Erfahrung erhalten und Fehler in Ihrem Geschäft vermeiden, die oft sehr teuer sind. Dies gilt insbesondere für Startup-Unternehmen, die meist an Fehlentscheidungen scheitern.

Organisation des Containerimports einzelner Verkäufer

Hängt von der Anzahl der Verkäufer und der Art der Produkte ab. Im Durchschnitt 500-1500 PLN pro Verkäufer + normale Transport-, Zoll- und Steuergebühren usw., geteilt durch die Anzahl der Verkäufer.

TEIL IV. ANZEIGEN IN DER KATEGORIE DIENSTLEISTUNGEN, ARBEIT UND MIETE

  1. Anzeigen sind ansonsten unpreisige Angebote in den Kategorien Dienstleistungen, Arbeiten und Vermietung, die nur zu Werbezwecken und nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages verwendet werden GO ELECTRIC. Über diese Kategorien können Sie auch Kaufgebote abgeben GO ELECTRIC (wie andere Produkte), die dann nicht als Werbung, sondern als andere Produkte (Angebote mit Preisen) behandelt werden und daher kostenlos eingestellt werden, es wird nur eine Verkaufsprovision und optionale Gebühren für zusätzliche Optionen erhoben.
  2. Anzeigen können nur in den Kategorien Dienstleistungen, Jobs und Vermietungen geschaltet werden.
  3. Alle Anzeigen sind kostenlos, aber Benutzer sollten immer versuchen, ihre Anzeigen in Kaufangebote umzuformulieren, dh Angebote mit Preisen, zu denen gekauft werden muss GO ELECTRIC angezeigt wie jedes andere Produkt. Eindeutig marktfähige Anzeigen werden nicht angenommen. Ein Beispiel für eine Anzeige, die als Verkaufsangebot geschaltet werden soll GO ELECTRIC ist es, ein Elektrofahrrad, einen E-Scooter oder ein anderes E-Fahrzeug zu mieten.

Teil V. Siedlungen

A. Begleichung von Forderungen

  1. Für jeden Benutzer werden Abrechnungen für jedes Konto separat durchgeführt.
  2. Die Abrechnungsverwaltung erfolgt nach dem Einloggen, wo jeder Benutzer den Kontostand (belastete Gebühren und Provisionen und die Höhe der Rückzahlungen, dh den Saldo der Abrechnungen) einsehen kann. Der Benutzer kann detaillierte Rechnungsdaten auf Anfrage bei Goelectric.pl über das auf der Website verfügbare Formular erhalten GO ELECTRIC.
  3. Nach Ablauf eines bestimmten Abrechnungszeitraums ist der Nutzer verpflichtet, den fälligen Betrag bis zum 14. Tag des Folgemonats an Goelectric.pl zu zahlen.
  4. Benutzer, die Rechnungen erhalten, sind verpflichtet, den in dieser Rechnung angegebenen fälligen Betrag innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Unabhängig von der ausgestellten Rechnung erhält der Nutzer am Ende des Abrechnungszeitraums eine Information per E-Mail über den fälligen Betrag.
  5. Die Nichtzahlung des fälligen Betrags innerhalb der erforderlichen Frist kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Funktionalität des Benutzerkontos führen. In diesem Fall ist die Bedingung für die Wiederherstellung der vollen Funktionalität des Kontos die Zahlung aller an Goelectric.pl geschuldeten Beträge.
  6. Zahlungen für Goelectric.pl erfolgen auf eines der Bankkonten GO ELECTRIC verfügbar in Anhang 7C.

B. Überzahlungen

  1. Im Falle einer Überzahlung unter dem Konto kann der Benutzer jederzeit deren Rückgabe unter Verwendung des entsprechenden Formulars verlangen, mit der Maßgabe, dass die Überzahlung auf dem Konto zuerst den derzeit berechneten Gebühren und Provisionen und etwaigen Schulden auf anderen Konten gutgeschrieben wird eines bestimmten Benutzers. Die Überzahlung wird per Banküberweisung an die zahlende Stelle zurückgezahlt.
  2. Die Erstattung der Überzahlung wird jedes Mal um 50 g der Bearbeitungsgebühr reduziert, berechnet auf der Höhe der vom Benutzer angeforderten Überzahlung, vorbehaltlich des nachstehenden Punktes 3.
  3. Gelder aus Zahlungen im Zusammenhang mit Werbeaktionen von Goelectric.pl sind nicht erstattungsfähig und nicht in der vom Benutzer angeforderten Überzahlung enthalten und können nur vollständig zur Begleichung zukünftiger Verpflichtungen verwendet werden, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Benutzer ergeben GO ELECTRIC.
  4. Die unter Punkt 2 genannte Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben, wenn die zurückerstattete Überzahlung auf Gründe zurückzuführen ist, die auf Goelectric.pl zurückzuführen sind.
  5. Für den Fall, dass die Erstattung der Überzahlung auf das Konto mit der Ausstellung einer Korrekturrechnung für den Benutzer verbunden ist, ist die Bedingung für die Erstellung, dass der Benutzer eine Kopie der Korrekturrechnung mit Bestätigung an die Adresse von Goelectric.pl sendet seines Erhalts.

C. Änderungen in der Höhe der Gebühren und Provisionen

  1. Goelectric.pl behält sich das Recht vor, die Höhe der Gebühren und Provisionen zu ändern. Diese Änderungen erfolgen in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die in den Vorschriften festgelegt sind.
  2. Goelectric.pl behält sich das Recht vor, Gebühren und Provisionen im Rahmen von zeitlich begrenzten Werbeaktionen regelmäßig zu reduzieren – zu Bedingungen, die für solche Aktionen gesondert vorgesehen sind.

D. Rechnungen

  1. Benutzer von Unternehmenskonten sollten zum Erhalt von Rechnungen das entsprechende Formular ausfüllen und die Überprüfung der im Rechnungsformular angegebenen Daten bestehen. Die Daten für Rechnungen müssen mit den in den Kontoeinstellungen angegebenen Daten übereinstimmen. Rechnungen für die folgenden Monate werden automatisch ausgestellt, ohne dass die in den vorherigen Sätzen angegebenen Aktionen wiederholt werden müssen - bis der Benutzer auf den Erhalt von Rechnungen verzichtet.
  2. Benutzer - natürliche Personen, die keine Geschäftstätigkeit ausüben, Rechnungen werden nur auf deren Anfrage ausgestellt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Ziff. 1 gilt entsprechend.
  3. Ein Benutzer, der Mehrwertsteuerzahler ist und seinen Sitz auf dem Gebiet eines anderen EU-Landes als Polen hat, ist verpflichtet, Dokumente vorzulegen, die seine Registrierung als Steuerzahler in einem anderen EU-Land als Polen bestätigen, und das Formular auszufüllen angemessene Form. Dokumente, die die Registrierung des Steuerzahlers bestätigen, und die im Formular angegebenen Daten werden überprüft.
  4. Rechnungen für einen Monat enthalten die in diesem Monat aufgelaufenen Forderungen und werden spätestens bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt.
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, die Rechnungsdaten nach jeder Änderung unverzüglich zu aktualisieren. Bei der Aktualisierung von Rechnungsdaten (außer Kontaktdaten) ist die Änderung nur im Falle einer Unternehmensumwandlung oder sonstigen Rechtsnachfolge möglich. Die Änderung erfolgt nach Prüfung der die Rechtsnachfolge bestätigenden Urkunden.
  6. Die Standardform des Rechnungsversands ist die Bereitstellung in elektronischer Form. Die Annahme der Bestimmungen stellt gleichzeitig die Zustimmung zum Versand (Teilen) von Rechnungen in elektronischer Form im Sinne der Bestimmungen über die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen zu den in den Bestimmungen beschriebenen Bedingungen dar.
  7. Um die Authentizität der Herkunft von Rechnungen im Sinne gesonderter Vorschriften zu gewährleisten, werden Rechnungen dem Nutzer erst nach Anmeldung in sein Konto mit Login und Passwort in elektronischer Form zum Download zur Verfügung gestellt an das IT-System des Benutzers.
  8. Um die inhaltliche Integrität von Rechnungen im Sinne gesonderter Regelungen zu gewährleisten, werden elektronisch zur Verfügung gestellte Rechnungen als Dateien im PDF-Format (Portable Document Format) erzeugt, die so gesichert sind, dass die Rechnungsdaten nicht verändert werden können besondere:
    a. Bearbeiten des Inhalts des Dokuments,
    b. kommentieren,
    c. Formularfelder ausfüllen oder unterschreiben,
    d. Dokumentenzusammenstellung,
    e. Kopieren des Inhalts des Dokuments,
    f. Extrahieren von Seiten.
  9. Goelectric.pl behält sich das Recht vor, zusätzliche technische Lösungen zu verwenden, die über die in den Punkten 7 und 8 oben genannten hinausgehen und darauf abzielen, die Echtheit der Herkunft und die Integrität des Inhalts von Rechnungen zu gewährleisten, die in elektronischer Form gesendet (zur Verfügung gestellt) werden.
  10. Der Benutzer kann seine Zustimmung zum Versand (Teilen) von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widerrufen, indem er eine solche Anfrage über das Kontaktformular an https://goelectric.pl/de/ sendet. Als Widerruf der Zusendung von (Teil-)Rechnungen in elektronischer Form gelten auch:
    a. Rücktritt vom Erhalt von Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die der Benutzer nach dem Einloggen in sein Konto und Schließen des Kontos des Verkäufers vorgenommen hat,
    b. Abgabe einer Erklärung zur Kündigung des Vertrags durch eine der Parteien.
  11. Ein Benutzer, der seine Zustimmung zum Senden (Teilen) von Rechnungen in elektronischer Form widerrufen hat, kann dies erneut akzeptieren, indem er das entsprechende Kästchen in seinen Kontoeinstellungen aktiviert.
  12. Die Zustimmung zur Zusendung (Zurverfügungstellung) von Rechnungen in elektronischer Form sowie der Widerruf der Zustimmung gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung.
  13. Der Benutzer, der in elektronischer Form versandte (zur Verfügung gestellte) Mehrwertsteuerrechnungen erhält, ist verpflichtet, diese gemäß gesonderten Vorschriften aufzubewahren.
  14. Goelectric.pl behält sich das Recht vor, dem Benutzer eine Rechnung in Papierform auszustellen und zuzusenden, obwohl der Benutzer der Zusendung (Teilung) von Rechnungen in elektronischer Form zugestimmt hat.

TEIL VI. VERFAHREN ZUR GEWÄHRUNG EINES TRANSAKTIONSRABATTS (Rückerstattung des berechneten Wertes oder der berechneten Provision)

  1. In besonders begründeten und vom Verkäufer nicht zu vertretenden Fällen, in denen der Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, es aber nicht möglich ist, vom Käufer einen Vorteil zu erhalten, GO ELECTRIC kann dem Verkäufer einen Transaktionsrabatt für die Erbringung von Dienstleistungen unter gewähren GO ELECTRIC im aktuellen Abrechnungszeitraum oder in nachfolgenden Abrechnungszeiträumen.
  2. Die Höhe des Transaktionsrabatts darf die Höhe der Provision für den Verkauf der Waren, die zuvor von Goelectric.pl im Zusammenhang mit dem Abschluss des in Absatz 1 genannten Kaufvertrags berechnet oder eingezogen wurde, nicht überschreiten.
  3. Um einen Transaktionsrabatt zu erhalten, sollte der Verkäufer das entsprechende Formular ausfüllen, das auf der entsprechenden Seite verfügbar ist GO ELECTRIC, innerhalb von 45 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags.

Anhang Nr. 5. Datenschutzerklärung

Anhang Nr. 5. Datenschutzerklärung

Teil I. Anwendungsbereich

  1. GOELECTRIC.pl oder GO ELECTRIC, NIP: 7961895421, ADRESSE: ul. Tartaczna 5, 26-600 Radom (der Einfachheit halber im Folgenden als " GOELECTRIC.pl " oder " GO ELECTRIC " bezeichnet) ist der Betreiber der unter www.https://goelectric.pl/de/ verfügbaren Handelsplattform (im Folgenden als " GO" bezeichnet) ELECTRIC "zur Vereinfachung der Nutzung) ist der Administrator im Sinne der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 27. April 2016 über den Schutz des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Verkehr von Personen solche Daten und Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (der Einfachheit halber werden wir weiterhin die Abkürzung "DSGVO" verwenden) in Bezug auf personenbezogene Daten von Nutzern, die natürliche Personen sind. Dies bedeutet, dass GOELECTRIC.pl die Zwecke und Methoden der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Benutzer selbst und in eigener Verantwortung festlegt. Wenn Sie Fragen oder Zweifel haben, wie Ihre persönlichen Daten durch GOELECTRIC.pl geschützt werden, wenden Sie sich an GOELECTRIC.pl (die E-Mail-Adresse befindet sich in Teil IX dieses Dokuments). Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die Sie identifizieren können, z. B. Ihr Vor- und Nachname, Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Adresse für die Lieferung von Einkäufen auf der GO ELECTRIC-Plattform. Wenn wir im folgenden Dokument auf den Begriff "Prozess" oder "Verarbeitung" verweisen, meinen wir alle Aktivitäten und Vorgänge, die an Ihren persönlichen Daten ausgeführt werden (z. B. Speichern oder Analysieren dieser Daten, um Ihnen einen Service zu bieten).
  2. Der Zweck dieser Datenschutzrichtlinie besteht darin, die Aktivitäten von GOELECTRIC.pl im Bereich des Schutzes der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu definieren, einschließlich der über die Handelsplattform GO ELECTRIC und die mobile Anwendung gesammelten Daten sowie der von den Benutzern verwendeten zugehörigen Dienste und Tools Aktivitäten wie Registrierung, Veröffentlichung oder Anzeige von Angeboten und Durchführung einer Reihe anderer Aktivitäten im Zusammenhang mit den oben genannten Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von GOELECTRIC.pl durch Benutzer durchzuführen. Alle unsere Aktivitäten unterliegen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Datenschutzes, beispielsweise der DSGVO. Unsere Datenschutzrichtlinie unterliegt polnischem Recht und entspricht der DSGVO.
  3. Ihre Nutzung von GO ELECTRIC, einschließlich des Herunterladens einer mobilen Anwendung oder der Nutzung verwandter Dienste und Tools, ist nur möglich, nachdem Sie die Bestimmungen dieser Datenschutzrichtlinie und der GO ELECTRIC-Bestimmungen gelesen haben.
  4. Durch Klicken auf die auf der GO ELECTRIC-Plattform oder der mobilen Anwendung veröffentlichten Links können Sie zu Websites oder Diensten weitergeleitet werden, die einen Dienst darstellen, der von anderen Unternehmen als GOELECTRIC.pl bereitgestellt wird, und somit außerhalb unserer direkten oder indirekten Kontrolle liegen, in der die Verarbeitung, Die Erfassung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den von diesen Unternehmen festgelegten Grundsätzen, z. B. in den für diese Dienste oder Anwendungen geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere in den nachstehend aufgeführten Fällen.

Teil II. Verarbeitung personenbezogener Daten durch GOELECTRIC.pl, einschließlich deren Erhebung und Speicherung

Im Folgenden haben wir die häufigsten Aktivitäten in Bezug auf die persönlichen Daten der Benutzer beschrieben, d. H. Auch in Bezug auf Ihre persönlichen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von GOELECTRIC.pl.

  1. Kontodaten und Profildaten : Für die Erstellung eines Kontos durch den Benutzer müssen möglicherweise Informationen zur Identifizierung des Benutzers einschließlich seiner Kontaktdaten angegeben werden. Solche Daten können beispielsweise den Vor- und Nachnamen des Benutzers, seine E-Mail-Adresse und seine Korrespondenzadresse umfassen. Je nach Wahl haben Benutzer die Möglichkeit, unter dem Konto ein Profil zu erstellen, das auch andere Daten enthalten kann, z. B. den Standort des Benutzers, den Vor- und Nachnamen, die Telefonnummer und Fotos, die der Benutzer auf der GO ELECTRIC-Plattform veröffentlicht hat. Die als Teil des Kontos erstellten Profile können von Benutzern für gegenseitige Kontakte verwendet werden, beispielsweise wenn sie an dem Angebot interessiert sind, das auf der GO ELECTRIC-Plattform, einschließlich epojazd.pl, zur Verfügung gestellt wird. Benutzer können ihre persönlichen Daten und andere Informationen in ihren öffentlichen Profilen (d. H. Profilen, auf die jeder zugreifen kann, der das Internet nutzt) auf der Grundlage ihrer eigenen, absichtlichen und informierten Entscheidung teilen. Der Benutzer sollte die Risiken, die mit einer solchen Offenlegung personenbezogener Daten verbunden sein können, insbesondere die Adresse oder den genauen Ort, sorgfältig abwägen. Ein solches Risiko kann beispielsweise die Möglichkeit der Identifizierung des Benutzers durch andere Personen, der Verlust einer gewissen Privatsphäre und in extremen Fällen sogar Identitätsdiebstahl sein. Wenn Sie sich bei GOELECTRIC.pl über einen externen Authentifizierungsdienst anmelden, der von Unternehmen angeboten wird, auf die GOELECTRIC.pl keinen Einfluss hat, z. B. Facebook Connect, erhält GOELECTRIC.pl als Teil der GO ELECTRIC-Plattform Daten nur in Form der E-Mail des Benutzers Adresse und nur für eine solche Protokollierung.
  2. Transaktionen : GOELECTRIC.pl als Teil der GO ELECTRIC-Plattform kann Informationen verarbeiten (beispielsweise speichern oder analysieren), die die persönlichen Daten des Benutzers darstellen, sodass Käufer und Verkäufer einen Vertrag abschließen, Nachrichten senden, mit anderen Benutzern kommunizieren und Zahlungen für leisten können Dienstleistungen, die von GOELECTRIC. pl als Teil der GO ELECTRIC-Plattform bereitgestellt werden, einschließlich epojazd.pl. Einige der zur Abgabe eines Angebots erforderlichen Daten werden auch zum Erstellen eines Kontos benötigt. Die vom Benutzer in Angeboten und "Nachrichten an den Käufer" veröffentlichten Informationen stammen nicht von GOELECTRIC.pl und werden nicht von GOELECTRIC.pl initiiert. Aus diesem Grund ist GOELECTRIC.pl, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, nicht für die im Rahmen der Angebote und "Mitteilungen an den Käufer" bereitgestellten Informationen verantwortlich.
  3. Benutzerdienst : GOELECTRIC.pl kann als Teil der GO ELECTRIC-Plattform, einschließlich epojazd.pl, personenbezogene Daten von Benutzern sammeln und anderweitig verarbeiten (z. B. speichern oder analysieren), die sich an die Serviceabteilung des Benutzers wenden. Diese Daten können erforderlich sein, um mit dem Benutzer zu kommunizieren (z. B. um die von ihm gestellten Fragen zu beantworten), aber auch um seine Anfrage zu erfüllen. Der Kontakt ist auch durch die Verwendung von Daten möglich, die zu diesem Zweck im Benutzerkonto gespeichert sind. Wenn dies nach geltendem Recht zulässig ist, ist GOELECTRIC.pl auch berechtigt, andere personenbezogene Daten in Bezug auf die Kommunikation mit Benutzern zu erhalten (und anderweitig zu verarbeiten, z. B. zu speichern), z. B. Informationen über Supportanfragen oder Feedback von Benutzern.
  4. Kontaktformular : GOELECTRIC.pl als Teil der GO ELECTRIC-Plattform kann personenbezogene Daten von Benutzern sammeln, die GOELECTRIC.pl und die Verkäufer über die verfügbaren Tools kontaktieren, einschließlich des auf der GO ELECTRIC-Plattform verfügbaren Kontaktformulars. Diese Daten sind erforderlich, damit GOELECTRIC.pl Benutzer kontaktieren kann, aber auch Benutzer andere Benutzer zu Zwecken kontaktieren können, die in direktem Zusammenhang mit der Funktionsweise der GO ELECTRIC-Plattform stehen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kaufvertrags im Rahmen von Transaktionen erstellt auf der GO ELECTRIC-Plattform, einschließlich epojazd.pl. Das von GOELECTRIC.pl bereitgestellte Kontaktformular wird nicht zur Durchführung privater Korrespondenz verwendet, die nicht mit der Durchführung der Transaktion zusammenhängt, und die Verwendung für solche Zwecke kann einen Verstoß gegen die GO ELECTRIC-Bestimmungen darstellen. Um Gesetzesverstößen, einschließlich unlauterer Praktiken, entgegenzuwirken, sammelt GOELECTRIC.pl Daten über die Kommunikation, die über das oben genannte Formular erfolgen. GOELECTRIC.pl kann auch den Inhalt von Nachrichten, die zwischen Benutzern über gesendet werden, mithilfe einer speziellen Software analysieren und blockieren Das oben genannte Kontaktformular, insbesondere wenn es sich um Spam handelt (unerwünschte Werbeinformationen), enthält verbotene Inhalte (z. B. Aufforderung zur Begehung von Straftaten) oder gefährdet auf andere Weise die Sicherheit der Benutzer (z. B. sollen sie ein Kontokennwort unrechtmäßig erhalten).
  5. Von der Website und mobilen Geräten gesammelte Daten : Wenn es erforderlich ist, den Dienst für Benutzer bereitzustellen oder ein berechtigtes Interesse von GOELECTRIC.pl oder Dritten ist (was beispielsweise die Sicherheit von IT-Ressourcen oder die Sicherheit anderer Benutzer gewährleistet) ), GOELECTRIC.pl ist berechtigt, automatisch Daten abzurufen und aufzuzeichnen, die von Webbrowsern oder Benutzergeräten auf den Server übertragen werden. Solche Daten können zum Beispiel die IP-Adresse (dh die Adresse, die vom Gerät des Benutzers verwendet wird, um auf die GO ELECTRIC-Plattform zuzugreifen), Parameter der vom Benutzer verwendeten Software und Hardware umfassen (dank derer wir beispielsweise verbessern können) die Qualität unserer Dienste), Seiten, Identifikationsnummer des Mobilgeräts, Informationen zur Verwendung der Anwendung und andere Daten zu Geräten und zur Systemnutzung. Die Erfassung der oben genannten Informationen erfolgt bei Verwendung der GO ELECTRIC-Website oder der mobilen Anwendung.
  6. Umfragen : Zusätzlich und nur mit Zustimmung des Benutzers, gelegentlich über Umfragen, die per E-Mail an Benutzer gesendet oder direkt bei GO ELECTRIC zur Verfügung gestellt werden, sammelt GOELECTRIC.pl personenbezogene Daten von Benutzern, zu denen beispielsweise gehören kann Alter. Diese Daten werden verwendet, um die Präferenzen der Benutzer zu testen und das Angebot von GOELECTRIC.pl an ihre Erwartungen anzupassen sowie um statistische Analysen durchzuführen. Die Erteilung der Zustimmung zum Erhalt des Fragebogens sowie das Ausfüllen und Zurücksenden an GOELECTRIC.pl ist immer freiwillig. Der Benutzer kann den Erhalt der Fragebögen jederzeit auf die gleiche Weise ablehnen, wie er dem Erhalt des Fragebogens zugestimmt hat.
  7. Wettbewerbe : Wettbewerbe werden von Zeit zu Zeit in GO ELECTRIC organisiert. Die persönlichen Daten der Benutzer (z. B. Kontaktdaten), die am Wettbewerb teilnehmen, können von GOELECTRIC.pl verwendet werden, um sie effizient durchzuführen, z. B. um über den Sieg zu informieren.
  8. Werbekampagnen : Gelegentlich organisiert GO ELECTRIC Werbekampagnen. Die Kontaktdaten von Benutzern, die freiwillig an Werbekampagnen teilnehmen, werden von GOELECTRIC.pl in Übereinstimmung mit dem Gesetz und für Zwecke im Zusammenhang mit der Aktion verarbeitet. Der Benutzer kann jederzeit den Erhalt von Informationen über Werbeaktionen auf die gleiche Weise abbestellen, wie er an dem Wettbewerb oder der Werbeaktion teilgenommen hat.

Teil III. IP-Adresse, Cookies und Identifikationsnummern von Mobilgeräten

  1. Wie viele andere Websites, die sehr unterschiedliche elektronisch bereitgestellte Dienste anbieten, kann GOELECTRIC.pl Daten als Teil der Dienste der GO ELECTRIC-Plattform über Technologien wie Cookies, Tracking-Pixel und lokal zur Verfügung gestellte Objekte (z. B. in einem Browser oder auf einem Gerät) erfassen. Wir schreiben hier ausführlich darüber, wie GOELECTRIC.pl diese Art von Technologien verwendet: https://goelectric.pl/de/faqs/personenbezogene-daten-dsgvo-cookies/cookie-richtlinie.html .
  2. Die mobile Anwendung GO ELECTRIC verwendet den Google-Kontodienst, um das Gerät des Benutzers zu authentifizieren und seine Identität zu bestätigen. Während des Authentifizierungs- und Überprüfungsprozesses werden keine Benutzerdaten an den Betreiber dieses Dienstes übertragen.

Teil IV. Verwendung der gesammelten Daten

  1. GOELECTRIC.pl verarbeitet (z. B. sammelt, speichert, analysiert usw.) personenbezogene Daten von Benutzern in GO ELECTRIC zu folgenden Zwecken:
    1) Ermöglichen der vollständigen Nutzung der GO ELECTRIC-Plattform,
    2) Bereitstellung von Unterstützung für das Benutzerkonto und Transaktionen auf der GO ELECTRI-Plattform, einschließlich der Lösung technischer Probleme;
    3) Einrichten und Verwalten eines Kontos oder von Benutzerkonten;
    4) Anpassen des Inhalts der angezeigten Angebote der GO ELECTRIC-Plattform oder der Dienste externer Stellen basierend auf den Aktivitäten des Benutzers auf der GO ELECTRIC-Plattform;
    5) Überwachung der Aktivitäten der Benutzer, einschließlich gesuchte Schlüsselwörter, platzierte Angebote und Verkehrsmanagement auf der GO ELECTRIC-Plattform;
    6) Kontaktaufnahme mit Benutzern, einschließlich zu Zwecken im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Diensten, Benutzerdiensten, zulässigen Marketingaktivitäten über verfügbare Kommunikationskanäle, insbesondere E-Mail und Telefon;
    7) Durchführung von Untersuchungen und Analysen der GO ELECTRIC-Plattform, unter anderem im Hinblick auf die Funktionsweise der Plattform, Verbesserung des Betriebs verfügbarer Dienste oder Schätzung der Hauptinteressen und -bedürfnisse der Besucher;
    8) Gewährleistung der Sicherheit elektronischer Dienste, einschließlich der Durchsetzung der GO ELECTRIC-Vorschriften und Verhinderung von Betrug und Missbrauch;
    9) Erfüllung von Verträgen, die im Rahmen des Kaufvertrags mit anderen Nutzern auf der GO ELECTRIC-Plattform geschlossen wurden, als Teil der von GOELECTRIC.pl durchgeführten eigenen Verkäufe nur im Rahmen der Daten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss der betreffenden Verträge erhalten wurden;
    10) Erfüllung von Bürgschaftsvereinbarungen im Rahmen des Käuferschutzprogramms;
    11) Bearbeitung von Beschwerden auf der GO ELECTRIC-Plattform und im offiziellen GO ELECTRIC Store;
    12) Übereinstimmende Werbung gemäß zuvor angesehenem Inhalt;
    13) Durchführung der Direktvermarktung eigener GOELECTRIC.pl-Dienstleistungen, Waren des offiziellen GO ELECTRIC-Geschäfts oder Dienstleistungen oder Waren Dritter;
    14) Bearbeitung von Benutzeranfragen, insbesondere an die Benutzerdienstabteilung und über das Kontaktformular;
    15) Organisation von Treueprogrammen, Wettbewerben und Werbekampagnen, an denen Benutzer teilnehmen können;
    16) Erfüllung von Verpflichtungen aus gesetzlichen Vorschriften, einschließlich Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften;
    17) Bereitstellung von Zahlungsdiensten, Provisionszahlungen für Transaktionen auf der GO ELECTRIC-Plattform oder für verkaufte Waren im offiziellen GO ELECTRIC-Geschäft, Inkasso;
    18) Unterstützung für Kreditdienstleistungen;
    19) Unterstützung für die Versicherung der gekauften Waren;
    20) Durchführung von Gerichts-, Schieds- und Mediationsverfahren;
    21) statistisch;
    22) Archivierung;
    23) Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, d. H. Der Fähigkeit nachzuweisen, dass:
    a) personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz fair und transparent für die betroffene Person verarbeitet;
    b) der Zweck der Datenverarbeitung ist klar festgelegt,
    c) die verarbeiteten Daten sind angemessen, relevant und nur hinsichtlich des Zwecks ihrer Verarbeitung begrenzt;
    d) personenbezogene Daten sind korrekt und werden gegebenenfalls aktualisiert,
    e) personenbezogene Daten werden so verarbeitet, dass eine angemessene Sicherheit gewährleistet ist.
    f) und dass die Speicherung der Daten auf das strenge Minimum beschränkt ist, das zur Erreichung der Zwecke erforderlich ist, für die sie verarbeitet werden.
  2. GOELECTRIC.pl ist berechtigt, die auf der GO ELECTRIC-Plattform gesammelten und verfolgten Daten nur im Rahmen der oben genannten Geschäftszwecke zu speichern.

Teil V. Datenaustausch

  1. GOELECTRIC.pl überträgt die personenbezogenen Daten der Nutzer nicht ohne Zustimmung der betroffenen Nutzer an Dritte. Wenn dies mit der Zustimmung des Benutzers oder dem berechtigten Interesse von GOELECTRIC.pl übereinstimmt, kann GOELECTRIC.pl die persönlichen Daten des Benutzers auf anderen von GOELECTRIC.pl betriebenen Websites bereitstellen. In diesem Fall wird jeder Benutzer, dessen personenbezogene Daten weitergegeben wurden, detailliert informiert.
  2. GOELECTRIC.pl kann mit Dritten (z. B. spezialisierten Anbietern von Datenspeicherungsdiensten oder Analysediensten) zusammenarbeiten, um uns Dienste dieser Unternehmen bereitzustellen. In diesem Fall sind diese Unternehmen nicht berechtigt, die personenbezogenen Daten der Benutzer für ihre eigenen Zwecke zu verwenden (die Daten werden immer im Namen und für die Zwecke von GOELECTRIC.pl verarbeitet), und ihre Aktivitäten unterliegen den Bestimmungen des anwendbaren Rechts und diese Datenschutzrichtlinie;
  3. GOELECTRIC.pl kann die personenbezogenen Daten der Benutzer an Behörden weitergeben, die GO ELECTRIC bei der Bekämpfung von Betrug und Missbrauch bei GO ELECTRIC unterstützen, auch im Zusammenhang mit laufenden Verfahren wegen möglicher Gesetzesverstöße oder der Bekämpfung anderer möglicher Verstöße gegen die GO ELECTRIC-Bestimmungen.
  4. Im Rahmen der verabschiedeten Datenschutzrichtlinie verpflichtet sich GOELECTRIC.pl, die personenbezogenen Daten der Benutzer nicht zu verkaufen. Im Falle einer Umstrukturierung oder eines Verkaufs des Geschäfts oder seines Teils und der Übertragung aller Vermögenswerte oder eines wesentlichen Teils davon auf einen neuen Eigentümer können die personenbezogenen Daten der Benutzer an den Käufer übertragen werden, um die Fortführung des Geschäfts sicherzustellen Service unter GO ELECTRIC.
  5. Mit Zustimmung des Nutzers kann GOELECTRIC.pl die personenbezogenen Daten des Nutzers an gemeinnützige Organisationen weitergeben, damit diese dem Nutzer für die geleistete Zahlung danken können.
  6. Aufgrund der Notwendigkeit, die Ausführung bestimmter Funktionen auf der GOELECTRIC.pl-Plattform durch Internetroboter zu verhindern, verwenden wir den Google reCAPTCHA-Mechanismus, um sporadisch zu testen, ob das Verhalten der Plattformbenutzer nicht die Eigenschaften von Robotern aufweist. Aus diesem Grund kann GO ELECTRIC Google Inc. offenlegen. Ihre IP-Adresse.
  7. GOELECTRIC.pl kann anonymisierte Daten (dh solche, die keine bestimmten Benutzer identifizieren) an externe Dienstleister, vertrauenswürdige Partner oder Forschungsagenturen weitergeben, um die Attraktivität von Werbung und Diensten für Benutzer besser zu erkennen und die Gesamtqualität und Effektivität der bereitgestellten Dienste zu verbessern von GO ELECTRIC oder den genannten Stellen oder Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungen, die einen allgemein verständlichen sozialen Nutzen bringen.
  8. Verkäufer, für die die DSGVO gilt, sind nach Erhalt der personenbezogenen Daten des Käufers von GOELECTRIC.pl verpflichtet, alle Verpflichtungen gegenüber Käufern gemäß der DSGVO und anderen gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, einschließlich der Gewährleistung, dass sie ihre DSGVO-Rechte ausüben.

Teil VI. Umsetzung der Rechte aus der DSGVO durch den Nutzer

  1. Wir haben eine spezielle Verhaltensanweisung für Benutzer vorbereitet, die ihre ihnen von der DSGVO gewährten Rechte ausüben möchten. In diesem Dokument wird ausführlich beschrieben, wie Benutzer ihre Rechte gegen GOELECTRIC.pl ausüben können. und es ist unter diesem Link verfügbar.
  2. Darüber hinaus sollte sich der Benutzer, der das Recht ausübt, der DSGVO zu widersprechen, von allen Geräten abmelden und Cookies löschen (in einigen Fällen kann der Vorgang bis zu 48 Stunden dauern). Anweisungen zum Löschen von Cookies finden Sie in der Cookie-Richtlinie unter diesem Link .

Teil VII. Sicherheit

Alle von GOELECTRIC.pl gesammelten Daten werden durch rationale technische und organisatorische Maßnahmen und Sicherheitsverfahren geschützt, um sie vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Verwendung zu schützen. Mit GOELECTRIC.pl verbundene Unternehmen, vertrauenswürdige Partner und externe Dienstleister verwalten Daten gemäß den Sicherheits- und Datenschutzanforderungen.

Teil VIII. Änderung der Rückstellungen

Bei Bedarf kann GOELECTRIC.pl die Bestimmungen dieser Datenschutzrichtlinie ändern. In diesem Fall ist Art. 14 § 2 der GO ELECTRIC-Verordnung gilt entsprechend.

Teil IX. Kontaktdetails

Fragen zum Umfang der Datenschutzrichtlinie senden Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse: rodo@goelectric.pl.


Anhang Nr. 6. Regeln für Junior-Konten

Anhang Nr. 6. Regeln für Junior-Konten

  1. Natürliche Personen, die 13 Jahre alt, aber jünger als 18 Jahre sind und möglicherweise Benutzer sind, sollten zum Zwecke der Registrierung das entsprechende Formular ausfüllen, in dem sie zusätzlich das Geburtsdatum angeben.
  2. Während der Registrierung erklärt der Junior Account User, dass er Verträge unter GO ELECTRIC mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten abschließt.
  3. Das Konto eines solchen Benutzers wird mit einem Symbol gekennzeichnet, das für alle Besucher von GO ELECTRIC sichtbar ist.
  4. Der Benutzer des Junior-Kontos oder Personen, die gesetzlich oder vertraglich zur Überwachung verpflichtet sind, sind für die Handlungen des Benutzers des Junior-Kontos unter GO ELECTRIC , insbesondere haften sie in vollem Umfang für Schäden an GOELECTRIC.pl und Dritten.
  5. Der Junior Account-Benutzer hat nicht Zugriff auf alle im Rahmen von GO ELECTRIC angebotenen Dienste, insbesondere:
    a.kann nicht die Dienste nutzen von:
  • Verkaufsleiter;
  • GO ELECTRIC speichert;
  1. b. die Option zum Empfang von Rechnungen für im Rahmen von GO ELECTRIC angebotene Dienstleistungen nicht aktivieren kann;
    c. darf keine Waren im Rahmen von Transaktionen kaufen oder verkaufen, die in die folgenden Kategorien fallen:
  • Grundeigentum;
  • Autos;
  • Motorräder;
  • Andere Fahrzeuge und Boote;
  1. Aufgrund der Gebühren und Provisionen, die für die Nutzung von GO ELECTRIC in der aktuellen Abrechnungsperiode, d. H. In einem bestimmten Kalendermonat, erhoben werden, darf der negative Saldo des Junior-Kontonutzers auf dem Abrechnungskonto den Betrag von 50 PLN nicht überschreiten.
  2. Die in den Punkten 5 und 6 genannten Beschränkungen für das Junior-Konto werden aufgehoben:
    a.automatisch - wenn der Junior Account User 18 Jahre alt ist,
    b. auf dokumentierten Antrag des Junior Account-Benutzers - nachdem er oder sie in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen das Alter der Mehrheit erreicht hat.

Anhang Nr. 7A: GO ELECTRIC ESCROW

Anhang 7A: Bestimmungen des Dienstes GO ELECTRIC

Diese Bestimmungen definieren die Regeln für Zahlungen von Käufern und Abhebungen von Verkäufern, die Transaktionen im Rahmen von GO ELECTRIC tätigen.

ARTIKEL 1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Informationen zu dem Unternehmen, das den GO ELECTRIC ESCROW-Dienst bereitstellt

Das Unternehmen, das den Zahlungsdienst GO ELECTRIC ESCROW-Dienst" für Benutzer bezeichnet, ist GO ELECTRIC Marcin Bogdanowicz, ul. Tartaczna 5, 26-600 Radom, eingetragen in das Zentralregister und Informationen zur Wirtschaftstätigkeit unter der NIP-Nummer: 7961895421 und REGON: 147335650, im Folgenden als " GO ELECTRIC " bezeichnet.

Beschreibung der Grundfunktionen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes

1.2. Der GO ELECTRIC ESCROW-Dienst ist ein Zahlungsdienst für die Annahme der vom GO ELECTRIC (für die in Nummer 1.4 genannten Zwecke und unter Verwendung der dem Käufer zur Verfügung stehenden Zahlungskanäle zur Bezahlung der Waren, die unter der Abrechnungswerkzeug, das von GO ELECTRIC für den Verkäufer gewartet wird.

1.3. Der Vertrag über die Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes zu den in diesen Bestimmungen festgelegten Bedingungen kommt zustande, wenn das Konto des Käufers bei Goelectric.pl eröffnet wird.

1.4 Der GO ELECTRIC ESCROW-Service ist eine Zahlung des Käufers an den Verkäufer, die von GO ELECTRIC für einen Zeitraum von 28 Tagen (4 Wochen) ab Lieferung der Ware bei Nichtlieferung oder Lieferung eines fehlerhaften Produkts gespeichert wird. Probleme mit dem Produkt oder der Sendung werden vom Käufer zuerst dem Verkäufer gemeldet. Wenn dies nicht geklärt ist, entscheidet GO ELECTRIC nach Prüfung aller Beweise und gibt das Geld an den Käufer bzw. Verkäufer zurück. Zu diesem Zweck sollte der Käufer das Problem innerhalb von 28 Tagen nach Lieferung der Ware GO ELECTRIC Bei Nichtlieferung oder Austausch des Produkts verlängert sich die GO ELECTRIC ESCROW ab jeder neuen Lieferung um weitere 14 Tage. GO ELECTRIC behält sich das Recht vor, die Frist zu verlängern, um den Konflikt zu lösen und den Fall im Falle einer Straftat den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden.

1.5 Der GO ELECTRIC ESCROW-Dienst wird mithilfe von Zahlungskanälen bereitgestellt, die im Folgenden als Zahlungsbetreiber bezeichnet werden und den Käufern bei der Ausführung des Warenkorbs zur Verfügung gestellt werden. Die Liste der Zahlungsmethoden sowie der elektronischen und Ratenzahlungsbetreiber, mit denen GO ELECTRIC zusammenarbeitet, ist in Anhang 7B enthalten. Die Zahlungen des Käufers gehen auf das Bankkonto von GO ELECTRIC , wo sie ausreichend lange gespeichert werden (Artikel 1.4) und dann auf das Bankkonto des Käufers oder Verkäufers überwiesen werden.

Verantwortung der Parteien

1.14. GO ELECTRIC ordnet eine Überweisung der um Gebühren und Provisionen reduzierten Zahlung (Anhang 4) unmittelbar nach dem in Art. 1 genannten GO ELECTRIC 1.4.

1.15. GO ELECTRIC nicht verantwortlich für Verzögerungen bei der Überweisung fälliger Beträge auf das vom Benutzer angegebene Bankkonto oder die vom Benutzer angegebene Adresse zu den in Artikel 5 genannten Bedingungen, die durch das Versäumnis oder die Bereitstellung falscher oder unvollständiger Daten durch den Benutzer verursacht werden und deren Ausführung verhindern eine Überweisung oder Postanweisung.

1.16. GO ELECTRIC ist keine Vertragspartei zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und haftet nicht für die missbräuchliche Ausführung oder Nichterfüllung von Verträgen, die von Benutzern geschlossen wurden, mit Ausnahme von Aktivitäten, die vom GO ELECTRIC ESCROW-Service abgedeckt werden. GO ELECTRIC ist nicht verantwortlich für die Fähigkeit der Verkäufer, den Vertrag über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen abzuschließen und auszuführen, sowie für die Zahlungsfähigkeit der Käufer.

Status der Implementierung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes

1.17. Informationen zum Status der GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes und Informationen, die zur Identifizierung der für den Benutzer ausgeführten Zahlungsvorgänge erforderlich sind, sowie Zahlungen, die auf die in Artikel 5 angegebene Weise bestellt wurden, sind unter dem für den Benutzer bei GO ELECTRIC auch bereitgestellt von GOELECTRIC.PL Der Zahlungsbetreiber an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse. Die oben genannten Informationen werden so zur Verfügung gestellt, dass der Verkäufer diese Informationen unverändert speichern und reproduzieren kann.

Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

1.18. Um nicht autorisierte Zahlungsvorgänge zu vermeiden, ist der Nutzer verpflichtet, Identifikationsdaten (Login, Passwort) nicht an Dritte weiterzugeben.

1.19. Der Benutzer ist verpflichtet, GO ELECTRIC und dem Zahlungsbetreiber unverzüglich den Verlust oder die unbefugte Verwendung von Identifikationsdaten zu melden, die die Übermittlung eines Zahlungsauftrags ermöglichen. Berichte müssen in der in Artikel 1.21 angegebenen Weise innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der Ausführung nicht autorisierter oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Zahlungsvorgänge oder ab dem Datum, an dem der Zahlungsvorgang ausgeführt werden sollte, erstellt werden. Wenn der Benutzer die Benachrichtigung nicht innerhalb der oben genannten Frist einreicht, erlöschen die Ansprüche des Benutzers gegen den Zahlungsbetreiber wegen nicht autorisierter, nicht ausgeführter oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Zahlungsdienste.

Kontakt mit dem Zahlungsbetreiber

1,20. Die Sprache, in der GO ELECTRIC mit Benutzern kommuniziert, ist Polnisch. Alle Dokumente, die die Beziehungen zu Benutzern gestalten, sind in dieser Sprache formuliert.

1.21. Alle Korrespondenz des Benutzers sollte schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: GO ELECTRIC oder in elektronischer Form über die Website: https://goelectric.pl/de/kontaktiere-uns. Die gesamte Korrespondenz sollte mindestens den Namen enthalten, unter dem der Benutzer in GO ELECTRIC sowie eine Beschreibung der Anwendung. Die Korrespondenz auf elektronischem Wege erfolgt in der Regel unter Verwendung der E-Mail-Adresse, die dem Konto eines bestimmten Benutzers zugewiesen ist.

1.22. Auf Antrag des Nutzers in der in Artikel 1.21 angegebenen Weise werden diese Bestimmungen schriftlich (in Papierform) zur Verfügung gestellt.

Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes

1.23. Der Benutzer trägt nicht die zusätzlichen Kosten für die Zahlung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes durch den Betreiber, außer für separate Zahlungsaufträge in einer bestimmten Form, die in den Artikeln 5.6 und 5.7 angegeben ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Gebühren im Zusammenhang mit der Implementierung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes im Rahmen von Verträgen zu zahlen, die der Nutzer mit Zahlungsdienstleistern (Bank oder Autorisierungs- und Abwicklungszentrum) geschlossen hat, sowie die Kosten für die Datenübertragung über das Internet zu tragen zur Nutzung des GO ELECTRIC ESCROW Service.

1.24. Jeder Benutzer hat unter dem Konto in GO ELECTRIC permanenten Zugriff auf eine elektronische Liste von Vorgängen im Zusammenhang mit dem GO ELECTRIC ESCROW-Dienst, der diesen Benutzer betrifft.

ARTIKEL 2. ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN

Überprüfungsverfahren

2.1. Der Benutzer erkennt an, dass im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes die Qualifizierung der finanziellen Glaubwürdigkeit gemäß Art. 4 durchgeführt wird. 10 des Gesetzes über Zahlungsdienste, und daher ist es möglich, die Regeln der Zahlungsabwicklung zu differenzieren oder bestimmte Nutzungsbedingungen abhängig von der Qualifikation des Benutzers für eine bestimmte Risikogruppe zu machen. GO ELECTRIC führt die obige Analyse des Zahlungsdienstrisikos basierend auf den Daten durch, die bei der Ausführung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes verfügbar sind. In berechtigten Fällen GO ELECTRIC das Recht vor, die Bearbeitung einer bestimmten Zahlung zu verweigern, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Transaktion, für die die Zahlung erfolgt, oder an der Rechtmäßigkeit der Zahlung selbst bestehen. GO ELECTRIC haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer aufgrund der im vorherigen Satz genannten Ablehnung entstehen.

2.2. GO ELECTRIC behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes für den Benutzer einzustellen, falls sein Konto gesperrt wird oder die in Art. 1 genannten Maßnahmen ergriffen werden. 2.13 oder 8.2. Von den GO ELECTRIC Regulations. GO ELECTRIC kann das Abrechnungstool auch in folgenden Fällen blockieren:

a.Ändern der Benutzerdaten, insbesondere der Bankkontonummer,

b. veraltete oder falsche Daten, die für die Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich sind,

c. als Ergebnis einer Benachrichtigung oder Entscheidung einer autorisierten Stelle,

d. Verdacht auf Geldwäsche. In diesem Fall GO ELECTRIC den Generalinspektor für Finanzinformationen (GIFI) und handelt dann gemäß den GIFI-Richtlinien.

2.3. Der Benutzer erkennt an, dass die verwendeten Zahlungsinstrumente (insbesondere eine Zahlungskarte) nur von seinem autorisierten Inhaber verwendet werden dürfen, d. H. Einer Person, die gemäß einer Vereinbarung mit ihrem Emittenten zur Verwendung eines bestimmten Instruments berechtigt ist. Festgestellte Verstöße gegen das Gesetz werden den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet.

2.4. Ein Benutzer, der auf de/ verkaufen möchte, ist verpflichtet, sich der im Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der jeweils gültigen Fassung genannten Identifikation zu unterziehen, im Folgenden als "Identifizierung des Verkäufers" bezeichnet. Zu diesem Zweck sollte er das von GO ELECTRIC angegebene Bankkonto mit dem Betrag von 1,01 PLN vom in Artikel 5.2 genannten Bankkonto des Benutzers aufladen. Der oben genannte Betrag wird von GO ELECTRIC vollständig auf das Bankkonto des Benutzers zurückerstattet, von dem er bezahlt wurde, oder dem Betrag der ersten Auszahlung gemäß Artikel 5 hinzugefügt. Der Zahlungsbetreiber kann die Benutzeridentifikation auch auf der Grundlage eines anderen bereitgestellten Verfahrens durchführen denn gesetzlich. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten entsprechend für Änderungen des in den Artikeln 5.2 und 5.3 genannten Bankkontos durch den Benutzer.

2.5. Der Benutzer ist verpflichtet, das geltende Recht sowie die von GO ELECTRIC und dem Zahlungsbetreiber festgelegten Verhaltens- und Verfahrensregeln einzuhalten, um die Einhaltung des Gesetzes und der von den jeweiligen Zahlungskartenorganisationen festgelegten Regeln sicherzustellen.

ARTIKEL 3. GO ELECTRIC ESCROW SERVICE FÜR KÄUFER

Besondere Regeln für die Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes für Käufer

3.1. GO ELECTRIC durch die Bereitstellung von GO ELECTRIC ESCROW Dienst an den Käufer, überträgt die erhaltenen Mittel an den Verkäufer , indem sie als Teil der Siedlung Tool veröffentlichen. Der GO ELECTRIC ESCROW-Service für den Käufer wird spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages ab dem Zeitpunkt bereitgestellt, an dem der Zahlungsauftrag vom Käufer beim Zahlungsbetreiber eingegangen ist. Der Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags bei GO ELECTRIC ist der Zeitpunkt, an dem dem GO ELECTRIC Bankkonto der Zahlungsbetrag für die vom Käufer bereitgestellten Waren gutgeschrieben wurde. Der Käufer kann den Zahlungsauftrag nicht ab dem Zeitpunkt widerrufen, an dem er beim Zahlungsbetreiber eingegangen ist.

3.2. GO ELECTRIC bietet den GO ELECTRIC ESCROW-Service auf der Grundlage eines vom Käufer übermittelten Zahlungsauftrags an, dessen Übermittlung über einen normalen Shop-Auftrag auf der Website de/ erfolgt (es ist möglich, mehrere Zahlungsaufträge an mehrere Verkäufer unter zu senden die selbe Zeit). GO ELECTRIC die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Übermittlung des Zahlungsauftrags erhält, erhält die Bestellung den Status "Storniert".

3.3. GO ELECTRIC bietet im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes den Käufern die folgenden Zahlungskanäle, die von Zahlungsdienstleistern unterstützt werden:

a. elektronische Überweisungen, einschließlich bargeldloser Zahlungen in polnischem Geld,

b) traditionelle Überweisungen außerhalb des Internets oder andere elektronische Überweisungen,

c. Verwendung von Zahlungskarten für nicht zahlungswirksame Zahlungen in polnischem Geld mit Zahlungskarten, die von Banken für Transaktionen im Internet genehmigt wurden, bei Zahlungen für Waren in ausgewählten Kategorien;

andere vom Zahlungsbetreiber zur Verfügung gestellte Methoden, die die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber Verkäufern ermöglichen.

3.4. Die minimale und maximale Anzahl von Operationen im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes kann in Bezug auf einen bestimmten Käufer von der entsprechenden Bank, dem Autorisierungs- und Abwicklungszentrum oder dem Zahlungsbetreiber festgelegt werden.

3.5. Darüber hinaus ermöglicht der GO ELECTRIC ESCROW-Service dem Käufer unter anderem:

a. Speichern und Ändern Ihrer persönlichen Daten und Adressdaten,

b) Zugang zur Historie der an die Verkäufer geleisteten Zahlungen,

c. Zugriff auf Zahlungsstatus ("gestartet", "storniert", abgeschlossen "),

d. eine zusätzliche Zahlungsanweisung, wenn die an den Verkäufer geleistete Zahlung nicht mit den mit dem Verkäufer vereinbarten Kosten für den Kauf der Waren vereinbar war.

ARTIKEL 4. AUSZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

Sonderregeln für die Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes für Verkäufer

4.1. GO ELECTRIC durch die Bereitstellung von GO ELECTRIC ESCROW Service an den Verkäufer, betreibt ein Abwicklungsinstrument für den Verkäufer und auf Wunsch des Verkäufers, initiiert eine Übertragung der akkumulierten Mittel auf das Bankkonto , die durch den Verkäufer oder initiiert die Zahlung von Geldern durch Postanweisung unter den in Artikel 5.7 genannten Bedingungen. Im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes akzeptiert der Zahlungsbetreiber als Teil des Abrechnungstools des Verkäufers Zahlungen von Käufern im Zusammenhang mit Transaktionen im Rahmen von GO ELECTRIC und anderen von Goelectric.pl außerhalb Polens betriebenen Websites.

4.2. Mit dem GO ELECTRIC ESCROW-Dienst können die Verkäufer außerdem:

Zugang zu Informationen über die Zahlungshistorie der Käufer,

b. Zugang zu Informationen über den Status der vom Verkäufer eingeleiteten Abhebungen ("gestartet", "storniert", "abgeschlossen"),

c. dem Käufer die von ihm gezahlten Beträge zurückzugeben, bis die Zahlung bestellt wurde, und die Rückerstattung innerhalb von 12 Monaten nach Zahlungseingang bestellt werden kann.

4.3. Bei nicht vollständigem oder unvollständigem Ausfüllen des in Artikel 5.3 genannten Konfigurationsformulars. oder im Falle der Unmöglichkeit der Identifizierung gemäß Artikel 5.3. kann der Verkäufer dem Käufer keine Einwände gegen die Nichtzahlung der Waren erheben, wenn die vom Käufer an den Verkäufer gerichteten Mittel zur Bezahlung der Waren vorhanden sind wurde im Rahmen des Abrechnungstools ausgebucht.

4.4. Der Verkäufer, der das Konfigurationsformular auf den GO ELECTRIC Websites unter Mein Konto / Ihr Shop / Profil bearbeiten korrekt und vollständig ausgefüllt hat, hat in elektronischer Form Zugriff auf die Liste der Zahlungstransaktionen auf der Registerkarte Mein Konto / Ihr Shop / Transaktionen.

ARTIKEL 5. AUSZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

Allgemeine Regel für Abhebungen

5.1. Im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes erhält der Verkäufer eine Zahlung von Geldern auf ein verifiziertes Bankkonto in Höhe des Betrags, der um die für GO ELECTRIC anfallenden Kosten reduziert wird. Zahlungen erfolgen gemäß den Angaben in Artikel 5.3.

Der Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister

5.2. GO ELECTRIC führt die Auszahlung von Geldern, die als Teil des Abrechnungstools des Benutzers registriert wurden, spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages durch, nachdem der Zahlungsbetreiber den Zahlungsauftrag vom Benutzer erhalten hat. Der Zeitpunkt des Eingangs der Widerrufsbelehrung ist:

a. der Moment, in dem die vom Benutzer übermittelte Bestellung beim Zahlungsdienstleister eingegangen ist - in dem in Artikel 5.5 genannten Fall. a)

b. den vom Benutzer im Konfigurationsformular angegebenen Tagesanfang - in dem in Artikel 5.5 genannten Fall. zündete. b), 5.6 und 5.7. In dem in Artikel 5.5 angegebenen Fall. Schreiben a) Der Benutzer kann die Widerrufsbelehrung nicht ab dem Zeitpunkt stornieren, an dem sie beim Zahlungsbetreiber eingeht. In dem in Artikel 5.5 angegebenen Fall. b), 5.6 und 5.7. Der Benutzer kann den Auszahlungsauftrag für im Abrechnungstool erfasste Beträge spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor dem vom Benutzer angegebenen Auszahlungsdatum stornieren.

Der Umfang der Informationen, die für die Ausführung der Zahlung erforderlich sind

5.3. Um die in Artikel 5.5-5.7 genannte Zahlung zu leisten, muss der Verkäufer das Konfigurationsformular auf der Website GOELECTRIC.PL auf der Registerkarte Mein Konto / Ihr Shop / Profil bearbeiten und Zahlungsdetails ausfüllen. Durch Ausfüllen des Konfigurationsformulars gibt der Benutzer mindestens die folgenden Daten an: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankkontonummer, auf die die im Rahmen des Abrechnungstools gesammelten Beträge überwiesen werden. Die oben angegebenen Benutzerdaten sollten mit den Daten des Bankkontoinhabers in Bezug auf die Identifizierung des Verkäufers übereinstimmen. Bei einem Firmenkonto muss der Benutzer außerdem die Steueridentifikationsnummer und zusätzliche Informationen über das Unternehmen in das Feld "Über das Geschäft" eingeben, dh mindestens den vollständigen Namen des Unternehmens. Im Falle des Junior-Kontos ist es möglich, in der obigen Form die Daten des Erziehungsberechtigten des Kontonutzers anzugeben. Im Falle einer Änderung des Bankkontos ist der Benutzer verpflichtet, GOELECTRIC.PL über das Kontaktformular auf der Website darüber zu informieren https://goelectric.pl/de/kontaktiere-unsdann einem neuen Identifikationsverfahren unterziehen.

5.4. Die in den Artikeln 5.5-5.7 angegebene Zahlung ist seitens des Nutzers wirksam, wenn alle erforderlichen Daten korrekt angegeben wurden.

Auszahlungshäufigkeit

5.5. Der Benutzer im Rahmen der Nutzung des in Artikel 5.1 genannten Zahlungsinstruments. kann eine Auszahlung auf ein Bankkonto bei einer polnischen Bank anordnen:

a. als einmalige Zahlung (Zahlung auf Anfrage),

b) wiederkehrende Auszahlungen bestellen und deren Häufigkeit definieren (automatische Auszahlungen). Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass mindestens 20 PLN an Geldern als Teil des Abwicklungswerkzeugs vorhanden sind.

Benutzerdefinierte Auszahlungen

5.6. Trotz des in Art. 5.1. GO ELECTRIC nimmt auf besonderen Wunsch des Nutzers eine Auszahlung von Geldern vor, die im Rahmen des Abrechnungstools erfasst wurden, indem sie auf ein Bankkonto überwiesen werden, das von einer außerhalb Polens ansässigen Bank geführt wird, und eine solche Bestellung wird am ersten Tag von zur Ausführung angenommen der Monat für Beträge unter 100 PLN und am ersten und vierzehnten Tag des Monats für Beträge über 100 PLN (wenn der 1. oder 14. Tag des Monats auf Samstag oder Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird der Zahlungsauftrag am nächsten bearbeitet Geschäftstag). Der Benutzer kann nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber über die Höhe der Gebühr für eine solche Bestellung, zu der der Benutzer verpflichtet ist, Auszahlungen auf ein Bankkonto, das von einer außerhalb Polens ansässigen Bank geführt wird, zu einem anderen als dem oben angegebenen Zeitpunkt separat bestellen bezahlen.

5.7. Trotz des in Art. 5.1. GO ELECTRIC führt auf besonderen Wunsch des Nutzers eine automatische Auszahlung von auf dem Zahlungskonto erfassten Geldern per Postanweisung durch, sofern der Wert dieser Gelder den Betrag von 800 PLN nicht überschreitet. Solche Aufträge werden am ersten Tag des Monats angenommen und ausgeführt. Wenn der erste Tag des Monats auf einen Samstag oder Sonntag oder einen Feiertag fällt, wird der Zahlungsauftrag am nächsten Werktag bearbeitet. Der Benutzer kann Abhebungen per Postanweisung zu einem anderen als dem oben angegebenen Zeitpunkt separat bestellen, nachdem er zuvor mit GO ELECTRIC Höhe der Gebühren für eine solche Bestellung vereinbart hat, zu deren Zahlung der Benutzer verpflichtet ist.

5.8. Die Bedingungen für die Zahlung von Geldern, die im Abrechnungstool erfasst wurden, auf ein ausländisches Bankkonto durch den Benutzer sind:

a. die Möglichkeit, Abhebungen in PLN durch die Bank des Benutzers zu begleichen; und

b. Das ausländische Konto wird von einer Bank geführt, die in einem der EU-Länder oder einem gleichwertigen Land im Sinne der Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung niedergelassen ist.

ARTIKEL 6. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

Regeln zum Schutz personenbezogener Daten von Benutzern, die den GO ELECTRIC ESCROW-Dienst verwenden

6.1. Die persönlichen Daten der Benutzer: Name, Nachname, Adresse, Login, E-Mail-Adresse, Telefonnummer werden von Goelectric.pl an den Zahlungsbetreiber übertragen, um den GO ELECTRIC ESCROW-Service bereitzustellen und um die Verpflichtungen zu erfüllen in den geltenden Vorschriften des Zahlungsbetreibers vorgesehen.

6.2. Die Bereitstellung personenbezogener Daten für den Zahlungsbetreiber betrifft die Daten, die zur Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes erforderlich sind, und die Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes (dh Daten wie: Name, Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankkontonummer).

6.3. In Bezug auf die personenbezogenen Daten der Nutzer, die Goelectric.pl dem Zahlungsbetreiber zur Verfügung stellt, ist der Administrator dieser personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz von Einzelpersonen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (allgemeine Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten), im Folgenden als "DSGVO" bezeichnet - abgesehen von Goelectric .pl gibt es auch GO ELECTRIC .

6.4. Die personenbezogenen Daten der Benutzer, die Goelectric.pl dem Zahlungsbetreiber zur Verfügung stellt, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Bereitstellung elektronischer Dienste und des Gesetzes.

6.5. GO ELECTRIC wählt mit gebührender Sorgfalt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten aus und wendet diese an, einschließlich der Programmiersicherheit (einschließlich Datenverschlüsselungssysteme). GO ELECTRIC schützt Daten vor Weitergabe an unbefugte Personen sowie vor anderen Fällen ihrer Weitergabe oder ihres Verlusts sowie vor Zerstörung oder unbefugter Änderung der angegebenen Daten sowie vor deren Verarbeitung unter Verstoß gegen geltendes Recht. GO ELECTRIC übt eine ständige Kontrolle über den Datenverarbeitungsprozess aus und beschränkt den Zugriff auf Daten so weit wie möglich, indem es nur dann entsprechende Berechtigungen erteilt, wenn dies für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Diensten erforderlich ist.

6.6. GO ELECTRIC bietet Nutzern, deren personenbezogene Daten ihm von Goelectric.pl zur Verfügung gestellt wurden, die Umsetzung der aus der DSGVO resultierenden Rechte. Der Benutzer hat das Recht, auf Daten zuzugreifen sowie diese zu korrigieren, ihre Verarbeitung einzuschränken, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, keiner automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profilerstellung zu unterliegen und Daten zu übertragen und zu löschen.

6.7. Personenbezogene Daten von Benutzern, deren personenbezogene Daten von Goelectric.pl an den Zahlungsbetreiber übermittelt wurden, können übertragen werden an:

a) Stellen, die nach geltendem Recht befugt sind, solche Daten zu erhalten, einschließlich der zuständigen Justizbehörden, insbesondere im Rahmen der Verpflichtungen des Zahlungsbetreibers nach geltendem Recht und im Zusammenhang mit der Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes durch den Zahlungsbetreiber;

b) abhängig von der vom Benutzer gewählten Zahlungsmethode die oben genannten Personenbezogene Daten können übertragen werden an: Banken, Zahlungsinstitute, Kreditinstitute, Zahlungskartenorganisationen, Zahlungssysteme), um den GO ELECTRIC ESCROW-Dienst bereitzustellen;

c) auch an Stellen, die die Aktivitäten von GO ELECTRIC ESCROW unterstützen, d. h. Lieferanten von IT-Infrastrukturen, Lieferanten von Tools zur Analyse des Zahlungsrisikos;

d) Verkäufer, um sie über den Zahlungsstatus im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes zu informieren,

e) Goelectric.pl, um Betrug an GO ELECTRIC zu verhindern.

6.8. Weitere Informationen zu den Regeln für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer von GO ELECTRIC ESCROW können in der gefunden werden GO ELECTRIC verfügbar ESCROW Datenschutz Hier.

ARTIKEL 7. BESCHWERDEVERFAHREN

Regeln für die Annahme und Prüfung von Beschwerden

7.1. Der Benutzer kann eine Beschwerde einreichen, wenn die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Dienstleistungen nicht erbracht wurden oder gegen seine Bestimmungen verstoßen.

7.2. Eine Beschwerde kann eingereicht werden in Form von:

a.in schriftlich an die Adresse von GO ELECTRIC ,

b. elektronisch über das Kontaktformular auf der GO ELECTRIC https://goelectric.pl/de/kontaktiere-uns,

c. telefonisch unter der folgenden Nummer: + 48 (48) 685 50 86 (Verbindung zahlbar gemäß dem Tarif des Betreibers, dessen Dienste vom Benutzer genutzt werden), von Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr.

7.3. Wenn die in der Beschwerde enthaltenen Daten oder Informationen vor Prüfung der Beschwerde ergänzt werden müssen, GO ELECTRIC die Person, die die Beschwerde einreicht, diese im angegebenen Umfang zu ergänzen.

7.4. GO ELECTRIC erkennt die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihres Eingangs an. Für den Fall, dass die Prüfung der Beschwerde eine Zusammenarbeit des Zahlungsbetreibers mit der Bank erfordert, die bei der Abwicklung der Zahlung mit ihr zusammengearbeitet hat, kann die oben genannte Frist um die Zeit verlängert werden, die erforderlich ist, um die erforderlichen Informationen von der Bank zu erhalten, jedoch nicht länger als 60 Tage ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde. GO ELECTRIC informiert den Benutzer über die Verlängerung der Frist für die Prüfung der Beschwerde unter Angabe des Grundes für die Verzögerung, der zu klärenden Umstände und der Frist für die endgültige Antwort.

7.5. Die Antwort auf die Beschwerde wird von GO ELECTRIC ESCROW schriftlich oder in elektronischer Form gegeben, wenn der Benutzer dem zugestimmt hat.

7.6. Der Nutzer ist verpflichtet, mit dem Zahlungsbetreiber zusammenzuarbeiten, um alle Fragen im Zusammenhang mit Beschwerden von Kreditkartenausstellern zu klären, insbesondere ist er verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu der Transaktion zu machen, für die die geltend gemachte Zahlung geleistet wurde, und zu Jede Anfrage des Zahlungsbetreibers stellt dem Zahlungsbetreiber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer solchen Anfrage Kopien von Dokumenten zur Durchführung der Transaktion zur Verfügung, unter denen der Benutzer die mit einer Zahlungskarte geleistete Zahlung akzeptiert hat, einschließlich: einer Kopie der Bestätigung der vom Käufer bestellten Sendung oder Bestätigung der erbrachten Leistung Der Nutzer ist verpflichtet, diese Unterlagen mindestens 24 Monate ab Zahlungsdatum aufzubewahren.

7.7. Der Benutzer kann eine Beschwerde gegen die gesetzeswidrige Handlung des Zahlungsbetreibers bei der Stelle einreichen, die den Zahlungsbetreiber überwacht.

ARTIKEL 8. REGELN FÜR DIE ZAHLUNGSVERARBEITUNG OHNE REGISTRIERUNG

Zahlungen für Einkäufe im Modus "ohne Registrierung"

8.1. Die Bestimmungen dieses Artikels enthalten spezielle Regeln für die Abwicklung von Zahlungen von GO ELECTRIC ESCROW für Benutzer, die Transaktionen durchführen, ohne ein Konto zu erstellen, gemäß den Bestimmungen von Art. 2.7. Von den GO ELECTRIC Regulations. Im verbleibenden Umfang, der in diesem Artikel nicht geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen der Bestimmungen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes.

8.2. Zahlung im Sinne dieses Artikels bezeichnet die Zahlung des Käufers an den Verkäufer über GO ELECTRIC ESCROW, um die finanzielle Verpflichtung zu erfüllen, die sich aus der Transaktion zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ergibt und eine einzelne Zahlungstransaktion im Sinne des Gesetzes darstellt .

8.3. Im Rahmen des Service für Käufer, auf den in Art. 8.1. GO ELECTRIC ESCROW unterhält kein Zahlungskonto oder Abrechnungstool.

8.4. Um den GO ELECTRIC ESCROW-Service nutzen zu können, muss der Käufer die folgenden Daten angeben: Name, Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. In begründeten Fällen ist GO ELECTRIC ESCROW berechtigt, vom Käufer andere Daten anzufordern, die zur Beurteilung des Zahlungsrisikos erforderlich sind, mit Ausnahme der in Art. 1 genannten Daten. 9 DSGVO.

8.5. GO ELECTRIC ESCROW bietet den GO ELECTRIC ESCROW-Service auf der Grundlage des vom Käufer erhaltenen Zahlungsauftrags an, dessen Übermittlung nach Annahme der GO ELECTRIC Bestimmungen einschließlich dieser Bestimmungen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes und Bereitstellung der in Artikel angegebenen Daten möglich ist 8.4 oben

8.6. Der Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags bei GO ELECTRIC ESCROW ist der Tag, an dem dem GO ELECTRIC ESCROW-Bankkonto der Zahlungsbetrag gutgeschrieben wurde. Wenn GO ELECTRIC ESCROW an einem Tag, der für GO ELECTRIC ESCROW kein Geschäftstag ist, einen Zahlungsauftrag erhalten hat, wird davon ausgegangen, dass der Zahlungsauftrag am ersten Geschäftstag nach diesem Tag eingegangen ist.

8.7. Der Käufer wird über die geleistete Zahlung in Form einer elektronischen Nachricht informiert, die die Aufzeichnung der darin enthaltenen Daten ermöglicht.

ARTIKEL 9. ÄNDERUNGEN GO ELECTRIC ESCROW VORSCHRIFTEN

Regeln zur Änderung der Vorschriften des GO ELECTRIC ESCROW Service

9.1. GO ELECTRIC wird den Benutzer spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Datum ihres Inkrafttretens über Änderungen der in diesen Bestimmungen enthaltenen Vertragsbestimmungen informieren. Die Informationen werden auf der GO ELECTRIC Website so bereitgestellt, dass die gespeicherten Daten in unveränderter Form oder in schriftlicher (Papier-) Form aufgezeichnet und reproduziert werden können - auf Anfrage des Benutzers auf die im Artikel angegebene Weise

9.2. Hat der Nutzer vor dem angegebenen Datum des Inkrafttretens der Vertragsänderungen keine Einwände gegen solche Änderungen, so gilt der Nutzer als einverstanden. Für den Fall, dass der Nutzer schriftlich widerspricht, den Vertrag jedoch nicht in der in Artikel 9.3 genannten Weise kündigt. Die Vereinbarung läuft am Tag vor dem Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen aus.

9.3. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag vor dem Datum des vorgeschlagenen Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen, indem er eine schriftliche Kündigung an die Adresse von GO ELECTRIC . In diesem Fall wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Die Implementierung der begonnenen GO ELECTRIC ESCROW-Dienste für Benutzer wird jedoch zu den in diesen Bestimmungen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes festgelegten Bedingungen abgeschlossen.

ARTIKEL 10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Rücktritt vom GO ELECTRIC ESCROW Service

10.1. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages nach Art. 1.3. und 1.4 kann der Käufer ohne Angabe von Gründen zurücktreten, indem er eine Erklärung in elektronischer Form an die Adresse übermittelt sales@de/ oder schriftlich an folgende Adresse: GO ELECTRIC ul. Władysława Beliny Prażmowskiego 2, UP1 P.O. 115, 26-600 Radom. In diesem Fall kann der Käufer weiterhin Einkäufe tätigen, wird jedoch nicht vom Käuferschutzsystem abgedeckt. Der Benutzer erkennt an, dass der GO ELECTRIC ESCROW-Dienst unmittelbar nach Abschluss des Vertrags über die Bereitstellung dieses Dienstes ausgeführt wird.

10.2. Der Käufer ist berechtigt, den in den Artikeln 1.3 und 1.4 genannten Vertrag jederzeit durch Übermittlung einer entsprechenden Erklärung in elektronischer Form an die Adresse zu kündigen sales@de/ oder schriftlich an folgende Adresse: GO ELECTRIC ul. Władysława Beliny Prażmowskiego 2, UP1 P.O. 115, 26-600 Radom.

ZIMMER GO ELECTRIC

10.3. Alle Käufer, die bei GO ELECTRIC GO ELECTRIC ESCROW-Service Einkäufe getätigt haben, fallen unter das GO ELECTRIC , dessen Bestimmungen in den Bestimmungen von " GO ELECTRIC POK" in Anhang 9 der Bestimmungen geregelt sind.

Verweis auf die GO ELECTRIC

10.4. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Bestimmungen fallen, sowie in der Definition der in diesen Bestimmungen verwendeten Begriffe, die mit einem Großbuchstaben geschrieben sind, gelten die Bestimmungen der GO ELECTRIC Bestimmungen, sofern diese Bestimmungen nichts anderes vorsehen.

Geltendes Recht

10.5. Das für den Vertrag zwischen dem Benutzer und GO ELECTRIC geltende Recht und der Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Zahlungsbetreiber, dessen Gegenstand Dienstleistungen sind, die vom Zahlungsbetreiber im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes unter den in festgelegten Bedingungen erbracht werden Diese Vorschriften sind polnisches Recht.


Anhang 7B: Zahlungsmethoden

Anhang Nr. 7B: Liste der Zahlungsmethoden sowie der Betreiber von elektronischen Zahlungen und Ratenzahlungen, mit denen GO ELECTRIC

  1. Banküberweisung
  1. Die Daten werden beim Kauf in der letzten Phase der Bestellung auf den GO ELECTRIC nach Auswahl der Zahlungsmethode angegeben
  2. einzeln von Benutzern auf einem der GO ELECTRIC Bankkonten durchgeführt (genaue Empfängerdaten: GO ELECTRIC Marcin Bogdanowicz, NIP: 7961895421, ADRESSE: Tartaczna 5, 26-600 Radom)

  1. PayPal (einschließlich Debit- und Kreditkarten)

  1. PayU Elektronische Zahlungen

  1. Ratenzahlungen i-Raten der Finanzplattform

  1. Leasingzahlungen i-Leasing der Finanzplattform

Anhang 7C: GO ELECTRIC

Anhang 7C: GO ELECTRIC

  1. IDEA BANK: 78 1950 0001 2006 0000 6532 0002

IBAN: PL78195000012006000065320002

  1. NESTBANK: 50 1870 1045 2078 1054 1896 0001

IBAN: PL50187010452078105418960001


Anhang Nr. 8 Rücktritt vom Vertrag

Anhang Nr. 8 Anweisungen zum Rücktritt vom Vertrag und eine Vorlage für die Rücktrittserklärung.

Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages über die Erbringung elektronischer Dienste mit Goelectric.pl (Kontoregistrierung) können Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Entscheidung mit, indem Sie an folgende E-Mail-Adresse schreiben: sales@de/. Sie können das unten stehende Widerrufsformular verwenden.

BEACHTUNG!

Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Benutzer nicht zu, der das Angebot abgegeben, an der Auktion teilgenommen, die Option "Jetzt kaufen" verwendet oder Forderungen gegenüber Goelectric.pl für Dienstleistungen im Rahmen von GO ELECTRIC .

VORLAGEFORMULAR FÜR DEN RÜCKTRITT AUS DEM VERTRAG

(Dieses Formular sollte nur ausgefüllt und zurückgesandt werden, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten.)

GO ELECTRIC ul. Władysława Beliny Prażmowskiego 2, UP1 P.O. 115, 26-600 Radom, sales@de/

Ich ………………………………. Informiere hiermit über meinen Rücktritt vom Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf der GO ELECTRIC

Das Datum des Vertragsabschlusses ist .................................,

Vorname und Nachname………………………………………………………….

Login GO ELECTRIC ……………………………………………………………


Anhang Nr. 9 Käuferschutzprogramm

Anhang Nr. 9 Käuferschutzprogramm (POK) - Vorschriften

Teil I. Allgemeine Grundsätze

  1. Goelectric.pl dank GO ELECTRIC ESCROW (Anhang Nr. 7A) kann einen echten Schutz der Einkäufe im Rahmen des Käuferschutzprogramms gewährleisten und garantiert dem Käufer im Gegensatz zu anderen Websites die volle Entschädigung für Einkäufe auf Goelectric.pl-Websites und unabhängig von der Höhe, wenn:
    a) die Waren bezahlt, aber nicht erhalten haben;
    b) die mit dem abgeschlossenen Vertrag unvereinbaren Waren mit einem Wert erhalten haben, der aufgrund des Verschuldens des Verkäufers erheblich unter dem im Angebot beschriebenen Wert liegt.
  2. In den unter Nummer 1 Buchstaben a und b genannten Fällen deckt die Entschädigung den Wert des dem Käufer entstandenen Schadens ab, jedoch nicht höher als der tatsächliche Wert der gekauften Waren bis zu dem in den Transaktionsparametern angegebenen Preis . Unter den in Nummer 1 Buchstabe a genannten Umständen erhält der Käufer 100% Vergütung. Unter den in Ziffer 1 Buchstabe b genannten Umständen kann die Entschädigung je nach Situation (siehe Ziffer 5) und Willen des Käufers ganz oder teilweise erfolgen, beispielsweise wenn der Käufer dem Angebot des Verkäufers zustimmt in Bezug auf den getätigten Kauf, jedoch nach reduziertem Preis aufgrund von vom Käufer festgestellten Produktmängeln.
  3. Unter den in den obigen Punkten 1 und b genannten Umständen GO ELECTRIC eine Entschädigung nur, wenn die Zahlung für die Waren unter Verwendung der in GO ELECTRIC bereitgestellten Zahlungsdienstoptionen oder direkt auf das Bankkonto von GO ELECTRIC
  4. Das Käuferschutzprogramm ermöglicht es dem Käufer auch, die Versandkosten einschließlich des Wertes des dem Käufer entstandenen Schadens zu kompensieren. Die Höhe der Entschädigung für die Sendung ist auf 100 PLN begrenzt, wenn beim Einkauf auf der Website GOELECTRIC.PL andere Zahlungen als "Zahlung per Banküberweisung" ausgewählt werden.
  5. In Situationen widersprüchlicher Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer wird der Wert der Entschädigung vom Kundendienstzentrum jedes Mal von GO ELECTRIC Berücksichtigung der vom Käufer und vom Verkäufer vorgelegten Nachweise festgelegt.

Teil II. Ausschlüsse vom Käuferschutzprogramm

Das Käuferschutzprogramm deckt keine Situationen ab, in denen:

  1. Der Vertrag wurde zu anderen als den in den GO ELECTRIC Bestimmungen festgelegten Bedingungen abgeschlossen und umgesetzt, insbesondere außerhalb des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes, der automatisch und kostenlos von allen Nutzern von de/ erhalten wird, bis sie schriftlich zurücktreten.
  2. Der Käufer hat gegen die Regeln von GO ELECTRIC verstoßen oder nicht alle Beträge an Goelectric.pl gezahlt.
  3. Der Käufer handelte mit der Absicht, die mangelhafte oder nicht wie beschriebene Ware zu kaufen.
  4. Der Käufer hat die korrekten Kontaktdaten nicht angegeben.
  5. Der Käufer erhielt andere Maßnahmen zum Ausgleich des Verlusts im Zusammenhang mit dem Kauf der Waren, die Gegenstand der Mitteilung waren.
  6. Das Angebot entsprach nicht den GO ELECTRIC Bestimmungen, insbesondere wurden die Waren GO ELECTRIC Bestimmungen angegebenen Liste verbotener und bedingt zugelassener Waren GO ELECTRIC
  7. Der Käufer hat nicht alle Mittel zur Lösung des Konflikts mit dem Verkäufer ausgeschöpft.

Teil III. Antrag für das Käuferschutzprogramm

  1. Um eine Entschädigung aus dem Käuferschutzprogramm zu erhalten, muss der Käufer das auf der GO ELECTRIC Website verfügbare Formular ausfüllen und in elektronischer Form an Goelectric.pl senden (https://goelectric.pl/de/kontaktiere-uns) zusammen mit den in Punkt 1 Teil IV genannten Anhängen die erforderlichen Daten bereitzustellen und den Verlauf der Transaktion und die Vertragserfüllung (im Folgenden: das Formular) zu beschreiben.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, GO ELECTRIC Bestätigung über die Übermittlung der Meldung einer Straftat zu seinem Nachteil durch den Verkäufer an die Strafverfolgungsbehörden vorzulegen (im Folgenden: Bestätigung der Benachrichtigung), es sei denn, Goelectric.pl beschließt, von dieser Anforderung zurückzutreten Fälle, in denen die Entscheidung, dem Käufer eine Entschädigung zu gewähren, keine Zweifel aufkommen lässt (insbesondere wenn die Waren nicht an den Käufer geliefert wurden). Wenn sich herausstellt, dass eine Entscheidung über die Gewährung einer Entschädigung erforderlich ist, kann Goelectric.pl gleichzeitig verlangen, dass dem Formular eine Entscheidung zur Einleitung einer Untersuchung / Untersuchung beigefügt wird und der Käufer die Referenznummer für die Einleitung angibt des Verfahrens (die entsprechende RSD- oder DS-Nummer).
  3. Das Formular sollte frühestens 14 Tage nach Lieferung der Ware, jedoch nicht später als die Dauer des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes an Goelectric.pl gesendet werden (vgl. Anhang 7APunkt 1.4). In begründeten Fällen kann die oben angegebene Frist verkürzt oder verlängert werden. Der Käufer wird von Goelectric.pl per E-Mail über die Verkürzung oder Verlängerung der Frist informiert.

Teil IV. Prüfung des Antrags auf Entschädigung

  1. Goelectric.pl beschließt, den Antrag innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Erhalt eines korrekt ausgefüllten Formulars mit den folgenden Anhängen anzunehmen:
    a) das Original oder eine Kopie des Zahlungsnachweises für den Warenbetrag auf das Konto des Verkäufers. Der Nachweis der Zahlung des Betrags für die Waren auf das Konto des Verkäufers ist nicht erforderlich, wenn der Käufer eine Zahlung für die Waren über die bei GO ELECTRIC bereitgestellten Zahlungsdienste geleistet hat.
    b) eine Fotokopie jeder Seite des Personalausweises mit der Nummer und Serie, der PESEL-Nummer (im Fall des Junior-Kontos eine Fotokopie jeder Seite des Schulausweises mit den folgenden Daten: Nummer und Serie des Dokuments, Name und Nachname, Adresse und Ablaufdatum),
    c) eine Fotokopie der Benachrichtigung über die Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden.
  2. Die im Formular angegebenen Daten sollten zutreffend sein und dem tatsächlichen Stand zum Zeitpunkt der Übermittlung des Formulars entsprechen. Um Informationen und Daten zu überprüfen, kann Goelectric.pl unter Berücksichtigung des Formulars den Käufer oder den Verkäufer kontaktieren und zusätzliche Dokumente anfordern, die den Verlauf der Ereignisse bestätigen. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung des Käufers oder an Ungenauigkeiten in der Beschreibung der Transaktion oder an Ungenauigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung der Transaktion bestehen, hat Goelectric.pl das Recht, die Gewährung oder Zahlung einer Entschädigung zu verweigern. In berechtigten Fällen kann Goelectric.pl, wenn die in Punkt 1 Punkt b Teil I dieses Anhangs genannten Bedingungen erfüllt sind, die Zahlung einer Entschädigung von der Übermittlung der Waren an den eingetragenen Sitz von Goelectric.pl abhängig machen.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, Goelectric.pl unverzüglich zu informieren, wenn in der Zeit nach dem Absenden des Formulars Ereignisse eintreten, die dazu führen, dass sich sein Anspruch gegen den Verkäufer ändert. Insbesondere, wenn er eine Entschädigung oder einen Schadenersatz erhält oder wenn der Verkäufer den dem Käufer entstandenen Schaden oder dessen Folgen ganz oder teilweise behebt.
  4. Wird bei der Prüfung des Formulars durch den Erhalt der Ware oder eine Rückerstattung die Situation zugunsten des Käufers geklärt, wird keine Entschädigung gewährt.
  5. Wenn der Käufer eine unangemessene Leistung erhalten hat oder der Verkäufer den Schaden repariert hat, ist der Käufer verpflichtet, die von Goelectric.pl erhaltene Entschädigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, auf das unter angegebene Konto zurückzuzahlen Anhang 7C.
  6. Wenn Goelectric.pl beschließt, eine Entschädigung im Rahmen des Käuferschutzprogramms zu zahlen, kann das Konto des Verkäufers gesperrt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist oder die bezahlte Entschädigung zurückerstattet wird.

Träger und Kuriere

Nachfolgend präsentieren wir alle Lieferoptionen auf der GO ELECTRIC Plattform. Nicht alle Verkäufer bieten alle diese Optionen an, aber sie haben immer die gleichen Preise. Produkte, die im GO ELECTRIC Store gekauft wurden, haben normalerweise ein vollständiges Lieferangebot. Außerdem können Sie in den Kommentaren zur Bestellung Ihr bevorzugtes Transportmittel eingeben, z. B. Ihr bevorzugtes Kurierunternehmen, wenn es nicht zu den verfügbaren Optionen gehört - wir wird versuchen, die Bestellung in Übereinstimmung mit Ihren Wünschen zu erfüllen und diese Standards GO ELECTRIC ermutigt auch andere Verkäufer.

Beschreibung und Logo Gewicht und Form Preis
Transport Gratis na pojazdy

Fahrräder, Mopeds

und Roller KOSTENLOS!

PLN 0
Dostawa za pobraniem

Lieferung in

herunterladen

PLN 7

Abholung bei der Post** **.

Poczta Polska Paczka+

0,5-2 kg

2-5 kg

5-10 kg

10-20 kg

PLN 10,60

PLN 14.10

PLN 16.10

PLN 20,60

PLN 25,60

Hauslieferung** **.

Poczta Polska Paczka+

0,5-2 kg

2-5 kg

5-10 kg

10-20 kg

20-31,5 kg

PLN 12,50

PLN 16.00

PLN 18.00

PLN 22,50

27,50 PLN

37,50 PLN

PLN 14,99
DPD goelectric

0,5-1 kg

1-3 kg

3-5 kg

5-10 kg

10-20 kg

20-31,5 kg

PLN 13,99

PLN 14,99

PLN 16,99

PLN 18,99

PLN 23,99

28,99 PLN

PLN 33,99

DHL goelectric

1-10 kg

10-31,5 kg

16,90 PLN

PLN 19,90

PLN 29,90

* Die maximalen Abmessungen in DHL betragen 120x60x60 cm

** Dies ist ein Paket + Service, der viele verschiedene Optionen gegen Aufpreis beinhaltet

HINWEIS: Für nicht standardmäßige Größen unter 31,5 kg empfehlen wir DPD-Verkäufer. Wir empfehlen Ihnen, ein Gewicht von 31,5 kg zu überschreiten clicktrans.pl oder gielda.furgonetka.pl unabhängig von den Abmessungen.