Anhang Nr. 9 Käuferschutzprogramm


Anhang Nr. 9 Käuferschutzprogramm (POK) - Vorschriften

Teil I. Allgemeine Grundsätze

  1. Goelectric.pl dank GO ELECTRIC ESCROW (Anhang Nr. 7A) kann einen echten Schutz der Einkäufe im Rahmen des Käuferschutzprogramms gewährleisten und garantiert dem Käufer im Gegensatz zu anderen Websites die volle Entschädigung für Einkäufe auf Goelectric.pl-Websites und unabhängig von der Höhe, wenn:
    a) die Waren bezahlt, aber nicht erhalten haben;
    b) die mit dem abgeschlossenen Vertrag unvereinbaren Waren mit einem Wert erhalten haben, der aufgrund des Verschuldens des Verkäufers erheblich unter dem im Angebot beschriebenen Wert liegt.
  2. In den unter Nummer 1 Buchstaben a und b genannten Fällen deckt die Entschädigung den Wert des dem Käufer entstandenen Schadens ab, jedoch nicht höher als der tatsächliche Wert der gekauften Waren bis zu dem in den Transaktionsparametern angegebenen Preis . Unter den in Nummer 1 Buchstabe a genannten Umständen erhält der Käufer 100% Vergütung. Unter den in Ziffer 1 Buchstabe b genannten Umständen kann die Entschädigung je nach Situation (siehe Ziffer 5) und Willen des Käufers ganz oder teilweise erfolgen, beispielsweise wenn der Käufer dem Angebot des Verkäufers zustimmt in Bezug auf den getätigten Kauf, jedoch nach reduziertem Preis aufgrund von vom Käufer festgestellten Produktmängeln.
  3. Unter den in den obigen Punkten 1 und b genannten Umständen GO ELECTRIC eine Entschädigung nur, wenn die Zahlung für die Waren unter Verwendung der in GO ELECTRIC bereitgestellten Zahlungsdienstoptionen oder direkt auf das Bankkonto von GO ELECTRIC
  4. Das Käuferschutzprogramm ermöglicht es dem Käufer auch, die Versandkosten einschließlich des Wertes des dem Käufer entstandenen Schadens zu kompensieren. Die Höhe der Entschädigung für die Sendung ist auf 100 PLN begrenzt, wenn beim Einkauf auf der Website GOELECTRIC.PL andere Zahlungen als "Zahlung per Banküberweisung" ausgewählt werden.
  5. In Situationen widersprüchlicher Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer wird der Wert der Entschädigung vom Kundendienstzentrum jedes Mal von GO ELECTRIC Berücksichtigung der vom Käufer und vom Verkäufer vorgelegten Nachweise festgelegt.

Teil II. Ausschlüsse vom Käuferschutzprogramm

Das Käuferschutzprogramm deckt keine Situationen ab, in denen:

  1. Der Vertrag wurde zu anderen als den in den GO ELECTRIC Bestimmungen festgelegten Bedingungen abgeschlossen und umgesetzt, insbesondere außerhalb des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes, der automatisch und kostenlos von allen Nutzern von de/ erhalten wird, bis sie schriftlich zurücktreten.
  2. Der Käufer hat gegen die Regeln von GO ELECTRIC verstoßen oder nicht alle Beträge an Goelectric.pl gezahlt.
  3. Der Käufer handelte mit der Absicht, die mangelhafte oder nicht wie beschriebene Ware zu kaufen.
  4. Der Käufer hat die korrekten Kontaktdaten nicht angegeben.
  5. Der Käufer erhielt andere Maßnahmen zum Ausgleich des Verlusts im Zusammenhang mit dem Kauf der Waren, die Gegenstand der Mitteilung waren.
  6. Das Angebot entsprach nicht den GO ELECTRIC Bestimmungen, insbesondere wurden die Waren GO ELECTRIC Bestimmungen angegebenen Liste verbotener und bedingt zugelassener Waren GO ELECTRIC
  7. Der Käufer hat nicht alle Mittel zur Lösung des Konflikts mit dem Verkäufer ausgeschöpft.

Teil III. Antrag für das Käuferschutzprogramm

  1. Um eine Entschädigung aus dem Käuferschutzprogramm zu erhalten, muss der Käufer das auf der GO ELECTRIC Website verfügbare Formular ausfüllen und in elektronischer Form an Goelectric.pl senden (https://goelectric.pl/de/kontaktiere-uns) zusammen mit den in Punkt 1 Teil IV genannten Anhängen die erforderlichen Daten bereitzustellen und den Verlauf der Transaktion und die Vertragserfüllung (im Folgenden: das Formular) zu beschreiben.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, GO ELECTRIC Bestätigung über die Übermittlung der Meldung einer Straftat zu seinem Nachteil durch den Verkäufer an die Strafverfolgungsbehörden vorzulegen (im Folgenden: Bestätigung der Benachrichtigung), es sei denn, Goelectric.pl beschließt, von dieser Anforderung zurückzutreten Fälle, in denen die Entscheidung, dem Käufer eine Entschädigung zu gewähren, keine Zweifel aufkommen lässt (insbesondere wenn die Waren nicht an den Käufer geliefert wurden). Wenn sich herausstellt, dass eine Entscheidung über die Gewährung einer Entschädigung erforderlich ist, kann Goelectric.pl gleichzeitig verlangen, dass dem Formular eine Entscheidung zur Einleitung einer Untersuchung / Untersuchung beigefügt wird und der Käufer die Referenznummer für die Einleitung angibt des Verfahrens (die entsprechende RSD- oder DS-Nummer).
  3. Das Formular sollte frühestens 14 Tage nach Lieferung der Ware, jedoch nicht später als die Dauer des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes an Goelectric.pl gesendet werden (vgl. Anhang 7APunkt 1.4). In begründeten Fällen kann die oben angegebene Frist verkürzt oder verlängert werden. Der Käufer wird von Goelectric.pl per E-Mail über die Verkürzung oder Verlängerung der Frist informiert.

Teil IV. Prüfung des Antrags auf Entschädigung

  1. Goelectric.pl beschließt, den Antrag innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Erhalt eines korrekt ausgefüllten Formulars mit den folgenden Anhängen anzunehmen:
    a) das Original oder eine Kopie des Zahlungsnachweises für den Warenbetrag auf das Konto des Verkäufers. Der Nachweis der Zahlung des Betrags für die Waren auf das Konto des Verkäufers ist nicht erforderlich, wenn der Käufer eine Zahlung für die Waren über die bei GO ELECTRIC bereitgestellten Zahlungsdienste geleistet hat.
    b) eine Fotokopie jeder Seite des Personalausweises mit der Nummer und Serie, der PESEL-Nummer (im Fall des Junior-Kontos eine Fotokopie jeder Seite des Schulausweises mit den folgenden Daten: Nummer und Serie des Dokuments, Name und Nachname, Adresse und Ablaufdatum),
    c) eine Fotokopie der Benachrichtigung über die Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden.
  2. Die im Formular angegebenen Daten sollten zutreffend sein und dem tatsächlichen Stand zum Zeitpunkt der Übermittlung des Formulars entsprechen. Um Informationen und Daten zu überprüfen, kann Goelectric.pl unter Berücksichtigung des Formulars den Käufer oder den Verkäufer kontaktieren und zusätzliche Dokumente anfordern, die den Verlauf der Ereignisse bestätigen. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung des Käufers oder an Ungenauigkeiten in der Beschreibung der Transaktion oder an Ungenauigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung der Transaktion bestehen, hat Goelectric.pl das Recht, die Gewährung oder Zahlung einer Entschädigung zu verweigern. In berechtigten Fällen kann Goelectric.pl, wenn die in Punkt 1 Punkt b Teil I dieses Anhangs genannten Bedingungen erfüllt sind, die Zahlung einer Entschädigung von der Übermittlung der Waren an den eingetragenen Sitz von Goelectric.pl abhängig machen.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, Goelectric.pl unverzüglich zu informieren, wenn in der Zeit nach dem Absenden des Formulars Ereignisse eintreten, die dazu führen, dass sich sein Anspruch gegen den Verkäufer ändert. Insbesondere, wenn er eine Entschädigung oder einen Schadenersatz erhält oder wenn der Verkäufer den dem Käufer entstandenen Schaden oder dessen Folgen ganz oder teilweise behebt.
  4. Wird bei der Prüfung des Formulars durch den Erhalt der Ware oder eine Rückerstattung die Situation zugunsten des Käufers geklärt, wird keine Entschädigung gewährt.
  5. Wenn der Käufer eine unangemessene Leistung erhalten hat oder der Verkäufer den Schaden repariert hat, ist der Käufer verpflichtet, die von Goelectric.pl erhaltene Entschädigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, auf das unter angegebene Konto zurückzuzahlen Anhang 7C.
  6. Wenn Goelectric.pl beschließt, eine Entschädigung im Rahmen des Käuferschutzprogramms zu zahlen, kann das Konto des Verkäufers gesperrt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist oder die bezahlte Entschädigung zurückerstattet wird.