Anhang Nr. 7A: GO ELECTRIC ESCROW


Anhang 7A: Bestimmungen des Dienstes GO ELECTRIC

Diese Bestimmungen definieren die Regeln für Zahlungen von Käufern und Abhebungen von Verkäufern, die Transaktionen im Rahmen von GO ELECTRIC tätigen.

ARTIKEL 1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Informationen zu dem Unternehmen, das den GO ELECTRIC ESCROW-Dienst bereitstellt

Das Unternehmen, das den Zahlungsdienst GO ELECTRIC ESCROW-Dienst" für Benutzer bezeichnet, ist GO ELECTRIC Marcin Bogdanowicz, ul. Tartaczna 5, 26-600 Radom, eingetragen in das Zentralregister und Informationen zur Wirtschaftstätigkeit unter der NIP-Nummer: 7961895421 und REGON: 147335650, im Folgenden als " GO ELECTRIC " bezeichnet.

Beschreibung der Grundfunktionen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes

1.2. Der GO ELECTRIC ESCROW-Dienst ist ein Zahlungsdienst für die Annahme der vom GO ELECTRIC (für die in Nummer 1.4 genannten Zwecke und unter Verwendung der dem Käufer zur Verfügung stehenden Zahlungskanäle zur Bezahlung der Waren, die unter der Abrechnungswerkzeug, das von GO ELECTRIC für den Verkäufer gewartet wird.

1.3. Der Vertrag über die Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes zu den in diesen Bestimmungen festgelegten Bedingungen kommt zustande, wenn das Konto des Käufers bei Goelectric.pl eröffnet wird.

1.4 Der GO ELECTRIC ESCROW-Service ist eine Zahlung des Käufers an den Verkäufer, die von GO ELECTRIC für einen Zeitraum von 28 Tagen (4 Wochen) ab Lieferung der Ware bei Nichtlieferung oder Lieferung eines fehlerhaften Produkts gespeichert wird. Probleme mit dem Produkt oder der Sendung werden vom Käufer zuerst dem Verkäufer gemeldet. Wenn dies nicht geklärt ist, entscheidet GO ELECTRIC nach Prüfung aller Beweise und gibt das Geld an den Käufer bzw. Verkäufer zurück. Zu diesem Zweck sollte der Käufer das Problem innerhalb von 28 Tagen nach Lieferung der Ware GO ELECTRIC Bei Nichtlieferung oder Austausch des Produkts verlängert sich die GO ELECTRIC ESCROW ab jeder neuen Lieferung um weitere 14 Tage. GO ELECTRIC behält sich das Recht vor, die Frist zu verlängern, um den Konflikt zu lösen und den Fall im Falle einer Straftat den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden.

1.5 Der GO ELECTRIC ESCROW-Dienst wird mithilfe von Zahlungskanälen bereitgestellt, die im Folgenden als Zahlungsbetreiber bezeichnet werden und den Käufern bei der Ausführung des Warenkorbs zur Verfügung gestellt werden. Die Liste der Zahlungsmethoden sowie der elektronischen und Ratenzahlungsbetreiber, mit denen GO ELECTRIC zusammenarbeitet, ist in Anhang 7B enthalten. Die Zahlungen des Käufers gehen auf das Bankkonto von GO ELECTRIC , wo sie ausreichend lange gespeichert werden (Artikel 1.4) und dann auf das Bankkonto des Käufers oder Verkäufers überwiesen werden.

Verantwortung der Parteien

1.14. GO ELECTRIC ordnet eine Überweisung der um Gebühren und Provisionen reduzierten Zahlung (Anhang 4) unmittelbar nach dem in Art. 1 genannten GO ELECTRIC 1.4.

1.15. GO ELECTRIC nicht verantwortlich für Verzögerungen bei der Überweisung fälliger Beträge auf das vom Benutzer angegebene Bankkonto oder die vom Benutzer angegebene Adresse zu den in Artikel 5 genannten Bedingungen, die durch das Versäumnis oder die Bereitstellung falscher oder unvollständiger Daten durch den Benutzer verursacht werden und deren Ausführung verhindern eine Überweisung oder Postanweisung.

1.16. GO ELECTRIC ist keine Vertragspartei zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und haftet nicht für die missbräuchliche Ausführung oder Nichterfüllung von Verträgen, die von Benutzern geschlossen wurden, mit Ausnahme von Aktivitäten, die vom GO ELECTRIC ESCROW-Service abgedeckt werden. GO ELECTRIC ist nicht verantwortlich für die Fähigkeit der Verkäufer, den Vertrag über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen abzuschließen und auszuführen, sowie für die Zahlungsfähigkeit der Käufer.

Status der Implementierung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes

1.17. Informationen zum Status der GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes und Informationen, die zur Identifizierung der für den Benutzer ausgeführten Zahlungsvorgänge erforderlich sind, sowie Zahlungen, die auf die in Artikel 5 angegebene Weise bestellt wurden, sind unter dem für den Benutzer bei GO ELECTRIC auch bereitgestellt von GOELECTRIC.PL Der Zahlungsbetreiber an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse. Die oben genannten Informationen werden so zur Verfügung gestellt, dass der Verkäufer diese Informationen unverändert speichern und reproduzieren kann.

Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

1.18. Um nicht autorisierte Zahlungsvorgänge zu vermeiden, ist der Nutzer verpflichtet, Identifikationsdaten (Login, Passwort) nicht an Dritte weiterzugeben.

1.19. Der Benutzer ist verpflichtet, GO ELECTRIC und dem Zahlungsbetreiber unverzüglich den Verlust oder die unbefugte Verwendung von Identifikationsdaten zu melden, die die Übermittlung eines Zahlungsauftrags ermöglichen. Berichte müssen in der in Artikel 1.21 angegebenen Weise innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der Ausführung nicht autorisierter oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Zahlungsvorgänge oder ab dem Datum, an dem der Zahlungsvorgang ausgeführt werden sollte, erstellt werden. Wenn der Benutzer die Benachrichtigung nicht innerhalb der oben genannten Frist einreicht, erlöschen die Ansprüche des Benutzers gegen den Zahlungsbetreiber wegen nicht autorisierter, nicht ausgeführter oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Zahlungsdienste.

Kontakt mit dem Zahlungsbetreiber

1,20. Die Sprache, in der GO ELECTRIC mit Benutzern kommuniziert, ist Polnisch. Alle Dokumente, die die Beziehungen zu Benutzern gestalten, sind in dieser Sprache formuliert.

1.21. Alle Korrespondenz des Benutzers sollte schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: GO ELECTRIC oder in elektronischer Form über die Website: https://goelectric.pl/de/kontaktiere-uns. Die gesamte Korrespondenz sollte mindestens den Namen enthalten, unter dem der Benutzer in GO ELECTRIC sowie eine Beschreibung der Anwendung. Die Korrespondenz auf elektronischem Wege erfolgt in der Regel unter Verwendung der E-Mail-Adresse, die dem Konto eines bestimmten Benutzers zugewiesen ist.

1.22. Auf Antrag des Nutzers in der in Artikel 1.21 angegebenen Weise werden diese Bestimmungen schriftlich (in Papierform) zur Verfügung gestellt.

Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes

1.23. Der Benutzer trägt nicht die zusätzlichen Kosten für die Zahlung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes durch den Betreiber, außer für separate Zahlungsaufträge in einer bestimmten Form, die in den Artikeln 5.6 und 5.7 angegeben ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Gebühren im Zusammenhang mit der Implementierung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes im Rahmen von Verträgen zu zahlen, die der Nutzer mit Zahlungsdienstleistern (Bank oder Autorisierungs- und Abwicklungszentrum) geschlossen hat, sowie die Kosten für die Datenübertragung über das Internet zu tragen zur Nutzung des GO ELECTRIC ESCROW Service.

1.24. Jeder Benutzer hat unter dem Konto in GO ELECTRIC permanenten Zugriff auf eine elektronische Liste von Vorgängen im Zusammenhang mit dem GO ELECTRIC ESCROW-Dienst, der diesen Benutzer betrifft.

ARTIKEL 2. ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN

Überprüfungsverfahren

2.1. Der Benutzer erkennt an, dass im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes die Qualifizierung der finanziellen Glaubwürdigkeit gemäß Art. 4 durchgeführt wird. 10 des Gesetzes über Zahlungsdienste, und daher ist es möglich, die Regeln der Zahlungsabwicklung zu differenzieren oder bestimmte Nutzungsbedingungen abhängig von der Qualifikation des Benutzers für eine bestimmte Risikogruppe zu machen. GO ELECTRIC führt die obige Analyse des Zahlungsdienstrisikos basierend auf den Daten durch, die bei der Ausführung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes verfügbar sind. In berechtigten Fällen GO ELECTRIC das Recht vor, die Bearbeitung einer bestimmten Zahlung zu verweigern, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Transaktion, für die die Zahlung erfolgt, oder an der Rechtmäßigkeit der Zahlung selbst bestehen. GO ELECTRIC haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer aufgrund der im vorherigen Satz genannten Ablehnung entstehen.

2.2. GO ELECTRIC behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes für den Benutzer einzustellen, falls sein Konto gesperrt wird oder die in Art. 1 genannten Maßnahmen ergriffen werden. 2.13 oder 8.2. Von den GO ELECTRIC Regulations. GO ELECTRIC kann das Abrechnungstool auch in folgenden Fällen blockieren:

a.Ändern der Benutzerdaten, insbesondere der Bankkontonummer,

b. veraltete oder falsche Daten, die für die Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich sind,

c. als Ergebnis einer Benachrichtigung oder Entscheidung einer autorisierten Stelle,

d. Verdacht auf Geldwäsche. In diesem Fall GO ELECTRIC den Generalinspektor für Finanzinformationen (GIFI) und handelt dann gemäß den GIFI-Richtlinien.

2.3. Der Benutzer erkennt an, dass die verwendeten Zahlungsinstrumente (insbesondere eine Zahlungskarte) nur von seinem autorisierten Inhaber verwendet werden dürfen, d. H. Einer Person, die gemäß einer Vereinbarung mit ihrem Emittenten zur Verwendung eines bestimmten Instruments berechtigt ist. Festgestellte Verstöße gegen das Gesetz werden den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet.

2.4. Ein Benutzer, der auf de/ verkaufen möchte, ist verpflichtet, sich der im Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der jeweils gültigen Fassung genannten Identifikation zu unterziehen, im Folgenden als "Identifizierung des Verkäufers" bezeichnet. Zu diesem Zweck sollte er das von GO ELECTRIC angegebene Bankkonto mit dem Betrag von 1,01 PLN vom in Artikel 5.2 genannten Bankkonto des Benutzers aufladen. Der oben genannte Betrag wird von GO ELECTRIC vollständig auf das Bankkonto des Benutzers zurückerstattet, von dem er bezahlt wurde, oder dem Betrag der ersten Auszahlung gemäß Artikel 5 hinzugefügt. Der Zahlungsbetreiber kann die Benutzeridentifikation auch auf der Grundlage eines anderen bereitgestellten Verfahrens durchführen denn gesetzlich. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten entsprechend für Änderungen des in den Artikeln 5.2 und 5.3 genannten Bankkontos durch den Benutzer.

2.5. Der Benutzer ist verpflichtet, das geltende Recht sowie die von GO ELECTRIC und dem Zahlungsbetreiber festgelegten Verhaltens- und Verfahrensregeln einzuhalten, um die Einhaltung des Gesetzes und der von den jeweiligen Zahlungskartenorganisationen festgelegten Regeln sicherzustellen.

ARTIKEL 3. GO ELECTRIC ESCROW SERVICE FÜR KÄUFER

Besondere Regeln für die Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes für Käufer

3.1. GO ELECTRIC durch die Bereitstellung von GO ELECTRIC ESCROW Dienst an den Käufer, überträgt die erhaltenen Mittel an den Verkäufer , indem sie als Teil der Siedlung Tool veröffentlichen. Der GO ELECTRIC ESCROW-Service für den Käufer wird spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages ab dem Zeitpunkt bereitgestellt, an dem der Zahlungsauftrag vom Käufer beim Zahlungsbetreiber eingegangen ist. Der Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags bei GO ELECTRIC ist der Zeitpunkt, an dem dem GO ELECTRIC Bankkonto der Zahlungsbetrag für die vom Käufer bereitgestellten Waren gutgeschrieben wurde. Der Käufer kann den Zahlungsauftrag nicht ab dem Zeitpunkt widerrufen, an dem er beim Zahlungsbetreiber eingegangen ist.

3.2. GO ELECTRIC bietet den GO ELECTRIC ESCROW-Service auf der Grundlage eines vom Käufer übermittelten Zahlungsauftrags an, dessen Übermittlung über einen normalen Shop-Auftrag auf der Website de/ erfolgt (es ist möglich, mehrere Zahlungsaufträge an mehrere Verkäufer unter zu senden die selbe Zeit). GO ELECTRIC die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Übermittlung des Zahlungsauftrags erhält, erhält die Bestellung den Status "Storniert".

3.3. GO ELECTRIC bietet im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes den Käufern die folgenden Zahlungskanäle, die von Zahlungsdienstleistern unterstützt werden:

a. elektronische Überweisungen, einschließlich bargeldloser Zahlungen in polnischem Geld,

b) traditionelle Überweisungen außerhalb des Internets oder andere elektronische Überweisungen,

c. Verwendung von Zahlungskarten für nicht zahlungswirksame Zahlungen in polnischem Geld mit Zahlungskarten, die von Banken für Transaktionen im Internet genehmigt wurden, bei Zahlungen für Waren in ausgewählten Kategorien;

andere vom Zahlungsbetreiber zur Verfügung gestellte Methoden, die die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber Verkäufern ermöglichen.

3.4. Die minimale und maximale Anzahl von Operationen im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes kann in Bezug auf einen bestimmten Käufer von der entsprechenden Bank, dem Autorisierungs- und Abwicklungszentrum oder dem Zahlungsbetreiber festgelegt werden.

3.5. Darüber hinaus ermöglicht der GO ELECTRIC ESCROW-Service dem Käufer unter anderem:

a. Speichern und Ändern Ihrer persönlichen Daten und Adressdaten,

b) Zugang zur Historie der an die Verkäufer geleisteten Zahlungen,

c. Zugriff auf Zahlungsstatus ("gestartet", "storniert", abgeschlossen "),

d. eine zusätzliche Zahlungsanweisung, wenn die an den Verkäufer geleistete Zahlung nicht mit den mit dem Verkäufer vereinbarten Kosten für den Kauf der Waren vereinbar war.

ARTIKEL 4. AUSZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

Sonderregeln für die Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes für Verkäufer

4.1. GO ELECTRIC durch die Bereitstellung von GO ELECTRIC ESCROW Service an den Verkäufer, betreibt ein Abwicklungsinstrument für den Verkäufer und auf Wunsch des Verkäufers, initiiert eine Übertragung der akkumulierten Mittel auf das Bankkonto , die durch den Verkäufer oder initiiert die Zahlung von Geldern durch Postanweisung unter den in Artikel 5.7 genannten Bedingungen. Im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes akzeptiert der Zahlungsbetreiber als Teil des Abrechnungstools des Verkäufers Zahlungen von Käufern im Zusammenhang mit Transaktionen im Rahmen von GO ELECTRIC und anderen von Goelectric.pl außerhalb Polens betriebenen Websites.

4.2. Mit dem GO ELECTRIC ESCROW-Dienst können die Verkäufer außerdem:

Zugang zu Informationen über die Zahlungshistorie der Käufer,

b. Zugang zu Informationen über den Status der vom Verkäufer eingeleiteten Abhebungen ("gestartet", "storniert", "abgeschlossen"),

c. dem Käufer die von ihm gezahlten Beträge zurückzugeben, bis die Zahlung bestellt wurde, und die Rückerstattung innerhalb von 12 Monaten nach Zahlungseingang bestellt werden kann.

4.3. Bei nicht vollständigem oder unvollständigem Ausfüllen des in Artikel 5.3 genannten Konfigurationsformulars. oder im Falle der Unmöglichkeit der Identifizierung gemäß Artikel 5.3. kann der Verkäufer dem Käufer keine Einwände gegen die Nichtzahlung der Waren erheben, wenn die vom Käufer an den Verkäufer gerichteten Mittel zur Bezahlung der Waren vorhanden sind wurde im Rahmen des Abrechnungstools ausgebucht.

4.4. Der Verkäufer, der das Konfigurationsformular auf den GO ELECTRIC Websites unter Mein Konto / Ihr Shop / Profil bearbeiten korrekt und vollständig ausgefüllt hat, hat in elektronischer Form Zugriff auf die Liste der Zahlungstransaktionen auf der Registerkarte Mein Konto / Ihr Shop / Transaktionen.

ARTIKEL 5. AUSZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

Allgemeine Regel für Abhebungen

5.1. Im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes erhält der Verkäufer eine Zahlung von Geldern auf ein verifiziertes Bankkonto in Höhe des Betrags, der um die für GO ELECTRIC anfallenden Kosten reduziert wird. Zahlungen erfolgen gemäß den Angaben in Artikel 5.3.

Der Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister

5.2. GO ELECTRIC führt die Auszahlung von Geldern, die als Teil des Abrechnungstools des Benutzers registriert wurden, spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages durch, nachdem der Zahlungsbetreiber den Zahlungsauftrag vom Benutzer erhalten hat. Der Zeitpunkt des Eingangs der Widerrufsbelehrung ist:

a. der Moment, in dem die vom Benutzer übermittelte Bestellung beim Zahlungsdienstleister eingegangen ist - in dem in Artikel 5.5 genannten Fall. a)

b. den vom Benutzer im Konfigurationsformular angegebenen Tagesanfang - in dem in Artikel 5.5 genannten Fall. zündete. b), 5.6 und 5.7. In dem in Artikel 5.5 angegebenen Fall. Schreiben a) Der Benutzer kann die Widerrufsbelehrung nicht ab dem Zeitpunkt stornieren, an dem sie beim Zahlungsbetreiber eingeht. In dem in Artikel 5.5 angegebenen Fall. b), 5.6 und 5.7. Der Benutzer kann den Auszahlungsauftrag für im Abrechnungstool erfasste Beträge spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor dem vom Benutzer angegebenen Auszahlungsdatum stornieren.

Der Umfang der Informationen, die für die Ausführung der Zahlung erforderlich sind

5.3. Um die in Artikel 5.5-5.7 genannte Zahlung zu leisten, muss der Verkäufer das Konfigurationsformular auf der Website GOELECTRIC.PL auf der Registerkarte Mein Konto / Ihr Shop / Profil bearbeiten und Zahlungsdetails ausfüllen. Durch Ausfüllen des Konfigurationsformulars gibt der Benutzer mindestens die folgenden Daten an: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankkontonummer, auf die die im Rahmen des Abrechnungstools gesammelten Beträge überwiesen werden. Die oben angegebenen Benutzerdaten sollten mit den Daten des Bankkontoinhabers in Bezug auf die Identifizierung des Verkäufers übereinstimmen. Bei einem Firmenkonto muss der Benutzer außerdem die Steueridentifikationsnummer und zusätzliche Informationen über das Unternehmen in das Feld "Über das Geschäft" eingeben, dh mindestens den vollständigen Namen des Unternehmens. Im Falle des Junior-Kontos ist es möglich, in der obigen Form die Daten des Erziehungsberechtigten des Kontonutzers anzugeben. Im Falle einer Änderung des Bankkontos ist der Benutzer verpflichtet, GOELECTRIC.PL über das Kontaktformular auf der Website darüber zu informieren https://goelectric.pl/de/kontaktiere-unsdann einem neuen Identifikationsverfahren unterziehen.

5.4. Die in den Artikeln 5.5-5.7 angegebene Zahlung ist seitens des Nutzers wirksam, wenn alle erforderlichen Daten korrekt angegeben wurden.

Auszahlungshäufigkeit

5.5. Der Benutzer im Rahmen der Nutzung des in Artikel 5.1 genannten Zahlungsinstruments. kann eine Auszahlung auf ein Bankkonto bei einer polnischen Bank anordnen:

a. als einmalige Zahlung (Zahlung auf Anfrage),

b) wiederkehrende Auszahlungen bestellen und deren Häufigkeit definieren (automatische Auszahlungen). Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass mindestens 20 PLN an Geldern als Teil des Abwicklungswerkzeugs vorhanden sind.

Benutzerdefinierte Auszahlungen

5.6. Trotz des in Art. 5.1. GO ELECTRIC nimmt auf besonderen Wunsch des Nutzers eine Auszahlung von Geldern vor, die im Rahmen des Abrechnungstools erfasst wurden, indem sie auf ein Bankkonto überwiesen werden, das von einer außerhalb Polens ansässigen Bank geführt wird, und eine solche Bestellung wird am ersten Tag von zur Ausführung angenommen der Monat für Beträge unter 100 PLN und am ersten und vierzehnten Tag des Monats für Beträge über 100 PLN (wenn der 1. oder 14. Tag des Monats auf Samstag oder Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird der Zahlungsauftrag am nächsten bearbeitet Geschäftstag). Der Benutzer kann nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber über die Höhe der Gebühr für eine solche Bestellung, zu der der Benutzer verpflichtet ist, Auszahlungen auf ein Bankkonto, das von einer außerhalb Polens ansässigen Bank geführt wird, zu einem anderen als dem oben angegebenen Zeitpunkt separat bestellen bezahlen.

5.7. Trotz des in Art. 5.1. GO ELECTRIC führt auf besonderen Wunsch des Nutzers eine automatische Auszahlung von auf dem Zahlungskonto erfassten Geldern per Postanweisung durch, sofern der Wert dieser Gelder den Betrag von 800 PLN nicht überschreitet. Solche Aufträge werden am ersten Tag des Monats angenommen und ausgeführt. Wenn der erste Tag des Monats auf einen Samstag oder Sonntag oder einen Feiertag fällt, wird der Zahlungsauftrag am nächsten Werktag bearbeitet. Der Benutzer kann Abhebungen per Postanweisung zu einem anderen als dem oben angegebenen Zeitpunkt separat bestellen, nachdem er zuvor mit GO ELECTRIC Höhe der Gebühren für eine solche Bestellung vereinbart hat, zu deren Zahlung der Benutzer verpflichtet ist.

5.8. Die Bedingungen für die Zahlung von Geldern, die im Abrechnungstool erfasst wurden, auf ein ausländisches Bankkonto durch den Benutzer sind:

a. die Möglichkeit, Abhebungen in PLN durch die Bank des Benutzers zu begleichen; und

b. Das ausländische Konto wird von einer Bank geführt, die in einem der EU-Länder oder einem gleichwertigen Land im Sinne der Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung niedergelassen ist.

ARTIKEL 6. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

Regeln zum Schutz personenbezogener Daten von Benutzern, die den GO ELECTRIC ESCROW-Dienst verwenden

6.1. Die persönlichen Daten der Benutzer: Name, Nachname, Adresse, Login, E-Mail-Adresse, Telefonnummer werden von Goelectric.pl an den Zahlungsbetreiber übertragen, um den GO ELECTRIC ESCROW-Service bereitzustellen und um die Verpflichtungen zu erfüllen in den geltenden Vorschriften des Zahlungsbetreibers vorgesehen.

6.2. Die Bereitstellung personenbezogener Daten für den Zahlungsbetreiber betrifft die Daten, die zur Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes erforderlich sind, und die Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes (dh Daten wie: Name, Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankkontonummer).

6.3. In Bezug auf die personenbezogenen Daten der Nutzer, die Goelectric.pl dem Zahlungsbetreiber zur Verfügung stellt, ist der Administrator dieser personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz von Einzelpersonen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (allgemeine Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten), im Folgenden als "DSGVO" bezeichnet - abgesehen von Goelectric .pl gibt es auch GO ELECTRIC .

6.4. Die personenbezogenen Daten der Benutzer, die Goelectric.pl dem Zahlungsbetreiber zur Verfügung stellt, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Bereitstellung elektronischer Dienste und des Gesetzes.

6.5. GO ELECTRIC wählt mit gebührender Sorgfalt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten aus und wendet diese an, einschließlich der Programmiersicherheit (einschließlich Datenverschlüsselungssysteme). GO ELECTRIC schützt Daten vor Weitergabe an unbefugte Personen sowie vor anderen Fällen ihrer Weitergabe oder ihres Verlusts sowie vor Zerstörung oder unbefugter Änderung der angegebenen Daten sowie vor deren Verarbeitung unter Verstoß gegen geltendes Recht. GO ELECTRIC übt eine ständige Kontrolle über den Datenverarbeitungsprozess aus und beschränkt den Zugriff auf Daten so weit wie möglich, indem es nur dann entsprechende Berechtigungen erteilt, wenn dies für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Diensten erforderlich ist.

6.6. GO ELECTRIC bietet Nutzern, deren personenbezogene Daten ihm von Goelectric.pl zur Verfügung gestellt wurden, die Umsetzung der aus der DSGVO resultierenden Rechte. Der Benutzer hat das Recht, auf Daten zuzugreifen sowie diese zu korrigieren, ihre Verarbeitung einzuschränken, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, keiner automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profilerstellung zu unterliegen und Daten zu übertragen und zu löschen.

6.7. Personenbezogene Daten von Benutzern, deren personenbezogene Daten von Goelectric.pl an den Zahlungsbetreiber übermittelt wurden, können übertragen werden an:

a) Stellen, die nach geltendem Recht befugt sind, solche Daten zu erhalten, einschließlich der zuständigen Justizbehörden, insbesondere im Rahmen der Verpflichtungen des Zahlungsbetreibers nach geltendem Recht und im Zusammenhang mit der Bereitstellung des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes durch den Zahlungsbetreiber;

b) abhängig von der vom Benutzer gewählten Zahlungsmethode die oben genannten Personenbezogene Daten können übertragen werden an: Banken, Zahlungsinstitute, Kreditinstitute, Zahlungskartenorganisationen, Zahlungssysteme), um den GO ELECTRIC ESCROW-Dienst bereitzustellen;

c) auch an Stellen, die die Aktivitäten von GO ELECTRIC ESCROW unterstützen, d. h. Lieferanten von IT-Infrastrukturen, Lieferanten von Tools zur Analyse des Zahlungsrisikos;

d) Verkäufer, um sie über den Zahlungsstatus im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes zu informieren,

e) Goelectric.pl, um Betrug an GO ELECTRIC zu verhindern.

6.8. Weitere Informationen zu den Regeln für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer von GO ELECTRIC ESCROW können in der gefunden werden GO ELECTRIC verfügbar ESCROW Datenschutz Hier.

ARTIKEL 7. BESCHWERDEVERFAHREN

Regeln für die Annahme und Prüfung von Beschwerden

7.1. Der Benutzer kann eine Beschwerde einreichen, wenn die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Dienstleistungen nicht erbracht wurden oder gegen seine Bestimmungen verstoßen.

7.2. Eine Beschwerde kann eingereicht werden in Form von:

a.in schriftlich an die Adresse von GO ELECTRIC ,

b. elektronisch über das Kontaktformular auf der GO ELECTRIC https://goelectric.pl/de/kontaktiere-uns,

c. telefonisch unter der folgenden Nummer: + 48 (48) 685 50 86 (Verbindung zahlbar gemäß dem Tarif des Betreibers, dessen Dienste vom Benutzer genutzt werden), von Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr.

7.3. Wenn die in der Beschwerde enthaltenen Daten oder Informationen vor Prüfung der Beschwerde ergänzt werden müssen, GO ELECTRIC die Person, die die Beschwerde einreicht, diese im angegebenen Umfang zu ergänzen.

7.4. GO ELECTRIC erkennt die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihres Eingangs an. Für den Fall, dass die Prüfung der Beschwerde eine Zusammenarbeit des Zahlungsbetreibers mit der Bank erfordert, die bei der Abwicklung der Zahlung mit ihr zusammengearbeitet hat, kann die oben genannte Frist um die Zeit verlängert werden, die erforderlich ist, um die erforderlichen Informationen von der Bank zu erhalten, jedoch nicht länger als 60 Tage ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde. GO ELECTRIC informiert den Benutzer über die Verlängerung der Frist für die Prüfung der Beschwerde unter Angabe des Grundes für die Verzögerung, der zu klärenden Umstände und der Frist für die endgültige Antwort.

7.5. Die Antwort auf die Beschwerde wird von GO ELECTRIC ESCROW schriftlich oder in elektronischer Form gegeben, wenn der Benutzer dem zugestimmt hat.

7.6. Der Nutzer ist verpflichtet, mit dem Zahlungsbetreiber zusammenzuarbeiten, um alle Fragen im Zusammenhang mit Beschwerden von Kreditkartenausstellern zu klären, insbesondere ist er verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu der Transaktion zu machen, für die die geltend gemachte Zahlung geleistet wurde, und zu Jede Anfrage des Zahlungsbetreibers stellt dem Zahlungsbetreiber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer solchen Anfrage Kopien von Dokumenten zur Durchführung der Transaktion zur Verfügung, unter denen der Benutzer die mit einer Zahlungskarte geleistete Zahlung akzeptiert hat, einschließlich: einer Kopie der Bestätigung der vom Käufer bestellten Sendung oder Bestätigung der erbrachten Leistung Der Nutzer ist verpflichtet, diese Unterlagen mindestens 24 Monate ab Zahlungsdatum aufzubewahren.

7.7. Der Benutzer kann eine Beschwerde gegen die gesetzeswidrige Handlung des Zahlungsbetreibers bei der Stelle einreichen, die den Zahlungsbetreiber überwacht.

ARTIKEL 8. REGELN FÜR DIE ZAHLUNGSVERARBEITUNG OHNE REGISTRIERUNG

Zahlungen für Einkäufe im Modus "ohne Registrierung"

8.1. Die Bestimmungen dieses Artikels enthalten spezielle Regeln für die Abwicklung von Zahlungen von GO ELECTRIC ESCROW für Benutzer, die Transaktionen durchführen, ohne ein Konto zu erstellen, gemäß den Bestimmungen von Art. 2.7. Von den GO ELECTRIC Regulations. Im verbleibenden Umfang, der in diesem Artikel nicht geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen der Bestimmungen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes.

8.2. Zahlung im Sinne dieses Artikels bezeichnet die Zahlung des Käufers an den Verkäufer über GO ELECTRIC ESCROW, um die finanzielle Verpflichtung zu erfüllen, die sich aus der Transaktion zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ergibt und eine einzelne Zahlungstransaktion im Sinne des Gesetzes darstellt .

8.3. Im Rahmen des Service für Käufer, auf den in Art. 8.1. GO ELECTRIC ESCROW unterhält kein Zahlungskonto oder Abrechnungstool.

8.4. Um den GO ELECTRIC ESCROW-Service nutzen zu können, muss der Käufer die folgenden Daten angeben: Name, Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. In begründeten Fällen ist GO ELECTRIC ESCROW berechtigt, vom Käufer andere Daten anzufordern, die zur Beurteilung des Zahlungsrisikos erforderlich sind, mit Ausnahme der in Art. 1 genannten Daten. 9 DSGVO.

8.5. GO ELECTRIC ESCROW bietet den GO ELECTRIC ESCROW-Service auf der Grundlage des vom Käufer erhaltenen Zahlungsauftrags an, dessen Übermittlung nach Annahme der GO ELECTRIC Bestimmungen einschließlich dieser Bestimmungen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes und Bereitstellung der in Artikel angegebenen Daten möglich ist 8.4 oben

8.6. Der Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags bei GO ELECTRIC ESCROW ist der Tag, an dem dem GO ELECTRIC ESCROW-Bankkonto der Zahlungsbetrag gutgeschrieben wurde. Wenn GO ELECTRIC ESCROW an einem Tag, der für GO ELECTRIC ESCROW kein Geschäftstag ist, einen Zahlungsauftrag erhalten hat, wird davon ausgegangen, dass der Zahlungsauftrag am ersten Geschäftstag nach diesem Tag eingegangen ist.

8.7. Der Käufer wird über die geleistete Zahlung in Form einer elektronischen Nachricht informiert, die die Aufzeichnung der darin enthaltenen Daten ermöglicht.

ARTIKEL 9. ÄNDERUNGEN GO ELECTRIC ESCROW VORSCHRIFTEN

Regeln zur Änderung der Vorschriften des GO ELECTRIC ESCROW Service

9.1. GO ELECTRIC wird den Benutzer spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Datum ihres Inkrafttretens über Änderungen der in diesen Bestimmungen enthaltenen Vertragsbestimmungen informieren. Die Informationen werden auf der GO ELECTRIC Website so bereitgestellt, dass die gespeicherten Daten in unveränderter Form oder in schriftlicher (Papier-) Form aufgezeichnet und reproduziert werden können - auf Anfrage des Benutzers auf die im Artikel angegebene Weise

9.2. Hat der Nutzer vor dem angegebenen Datum des Inkrafttretens der Vertragsänderungen keine Einwände gegen solche Änderungen, so gilt der Nutzer als einverstanden. Für den Fall, dass der Nutzer schriftlich widerspricht, den Vertrag jedoch nicht in der in Artikel 9.3 genannten Weise kündigt. Die Vereinbarung läuft am Tag vor dem Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen aus.

9.3. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag vor dem Datum des vorgeschlagenen Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen, indem er eine schriftliche Kündigung an die Adresse von GO ELECTRIC . In diesem Fall wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Die Implementierung der begonnenen GO ELECTRIC ESCROW-Dienste für Benutzer wird jedoch zu den in diesen Bestimmungen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes festgelegten Bedingungen abgeschlossen.

ARTIKEL 10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Rücktritt vom GO ELECTRIC ESCROW Service

10.1. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages nach Art. 1.3. und 1.4 kann der Käufer ohne Angabe von Gründen zurücktreten, indem er eine Erklärung in elektronischer Form an die Adresse übermittelt sales@de/ oder schriftlich an folgende Adresse: GO ELECTRIC ul. Władysława Beliny Prażmowskiego 2, UP1 P.O. 115, 26-600 Radom. In diesem Fall kann der Käufer weiterhin Einkäufe tätigen, wird jedoch nicht vom Käuferschutzsystem abgedeckt. Der Benutzer erkennt an, dass der GO ELECTRIC ESCROW-Dienst unmittelbar nach Abschluss des Vertrags über die Bereitstellung dieses Dienstes ausgeführt wird.

10.2. Der Käufer ist berechtigt, den in den Artikeln 1.3 und 1.4 genannten Vertrag jederzeit durch Übermittlung einer entsprechenden Erklärung in elektronischer Form an die Adresse zu kündigen sales@de/ oder schriftlich an folgende Adresse: GO ELECTRIC ul. Władysława Beliny Prażmowskiego 2, UP1 P.O. 115, 26-600 Radom.

ZIMMER GO ELECTRIC

10.3. Alle Käufer, die bei GO ELECTRIC GO ELECTRIC ESCROW-Service Einkäufe getätigt haben, fallen unter das GO ELECTRIC , dessen Bestimmungen in den Bestimmungen von " GO ELECTRIC POK" in Anhang 9 der Bestimmungen geregelt sind.

Verweis auf die GO ELECTRIC

10.4. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Bestimmungen fallen, sowie in der Definition der in diesen Bestimmungen verwendeten Begriffe, die mit einem Großbuchstaben geschrieben sind, gelten die Bestimmungen der GO ELECTRIC Bestimmungen, sofern diese Bestimmungen nichts anderes vorsehen.

Geltendes Recht

10.5. Das für den Vertrag zwischen dem Benutzer und GO ELECTRIC geltende Recht und der Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Zahlungsbetreiber, dessen Gegenstand Dienstleistungen sind, die vom Zahlungsbetreiber im Rahmen des GO ELECTRIC ESCROW-Dienstes unter den in festgelegten Bedingungen erbracht werden Diese Vorschriften sind polnisches Recht.