Anhang 2 - Regeln zum Erstellen einer Transaktionsbeschreibung


Anhang 2: Regeln zum Erstellen einer Transaktionsbeschreibung;

Artikel 1. INHALT DES ANGEBOTS

  1. Um eine Beschreibung der Transaktion zu erstellen, füllt GO ELECTRIC Website verfügbare Verkaufsformular aus, in dem insbesondere der Titel der Transaktion, die Beschreibung der Ware, ihre Kategorie sowie Art und Art der Transaktion angegeben sind die Transaktion (einschließlich der Dauer der Transaktion und der Auswahl des Startpreises, optional des Mindestpreises und der Auswahl, ob die Option Jetzt kaufen eingegeben werden soll) und der Zahlungsbedingungen. Die Beschreibung der Transaktion sollte durch mindestens ein Foto ergänzt werden, auf dem die angebotenen Waren dargestellt sind. Im Verkaufsformular kann der Verkäufer durch Auswahl zusätzlicher Optionen auch eine bestimmte Methode zur Darstellung und Förderung von Transaktionen in GO ELECTRIC .
  2. Es ist verboten, in die Beschreibung des Transaktionsinhalts, der gegen das Gesetz verstößt, die GO ELECTRIC Bestimmungen sowie Wörter, Ausdrücke oder Ausdrücke aufzunehmen, die gegen moralische Standards und drastische Inhalte verwendet wurden.
  3. Es ist dem Benutzer gestattet, im Angebot Inhalte zu präsentieren, die auf externen Servern gespeichert sind (die nicht zu Goelectric.pl gehören), sie können jedoch keine wesentlichen Inhalte sein.
  4. Nur Informationen über die angebotene Ware dürfen in das Feld "Beschreibung" des Angebots und in dessen Titel aufgenommen werden. Es sollte auch Informationen wie Lieferdetails, Garantiebedingungen, eine Beschreibung des Reklamationsverfahrens wie Reparaturen und Informationen zum Rücktritt vom Vertrag enthalten. Weitere Informationen sollten auf den entsprechenden Registerkarten sowie Kontaktdaten und sonstige Informationen zum Verkäufer auf der Registerkarte "Verkäuferprofil" angezeigt werden.
  5. Die im Angebot veröffentlichten Fotos dürfen sich nur auf die angebotenen Waren beziehen. Es ist gestattet, die Waren im Rahmen ihrer Verwendung oder Anordnung zu präsentieren. Fotos können Zertifikate, Technologien, grafische Elemente (z. B. Pfeile) zeigen. Beschriftungen sind mit Ausnahme der folgenden Ausnahmen verboten: Marken- / Herstellerlogo, Farb- und Mustermarkierungen, Nummern und Einheiten.
  6. Banner auf der Liste der Angebote dürfen keine Werbung, Werbe- und Ankündigungsinhalte für Aktivitäten außerhalb von GO ELECTRIC und Kontaktdaten enthalten. Marken- / Herstellerlogo ist erlaubt.
  7. Die Überschriften müssen sich auf das angebotene Gut beziehen. Sie dürfen keinen Text, das Logo des Verkäufers und die Kontaktdaten enthalten. Werbe- und Ankündigungsinhalte in Bezug auf Aktivitäten außerhalb von GO ELECTRIC sind ebenfalls verboten. Marken- / Herstellerlogo ist erlaubt.
  8. Anhänge zum Angebot müssen sich auf den angebotenen Artikel beziehen. Sie können die Informationen im Feld "Beschreibung" nicht duplizieren. Der Inhalt des Anhangs muss dem Typ des ausgewählten Anhangs entsprechen. Die in den Anhängen enthaltenen Informationen dürfen nicht gegen die anderen Bestimmungen der GO ELECTRIC Bestimmungen verstoßen.
  9. Das Angebot darf keine Werbung, Werbe- und Ankündigungsinhalte (z. B. "Kaufen / Ersetzen" -Vorschläge) und andere Elemente enthalten, die den Kauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb von GO ELECTRIC erleichtern.
  10. Es ist nicht hinnehmbar, dem Käufer im Rahmen des Angebots die Wahl zwischen einem oder mehreren wesentlichen Merkmalen der Ware zu überlassen, wie z. B. Größe, Modell usw. In einem Angebot, das viele Teile des Produkts enthält, Es ist zulässig, eine Farbe oder ein Grafikdesign zu wählen, sofern der Verkäufer aktuelle Informationen über die Anzahl der verfügbaren Farben oder Grafikdesigns vorlegt.
  11. Bei Angeboten mit mehreren Varianten ist es zulässig, Angebote mit Waren zu kombinieren, die denselben Zweck haben, von derselben Marke sind und in derselben Kategorie angezeigt werden.
  12. Es ist verboten, Schlüsselwörter in den Inhalt des Angebots aufzunehmen, einschließlich Titel und Parameter, um die Ergebnisse der Suche nach Waren in GO ELECTRIC zu manipulieren.
  13. Elemente von HTML, JavaScript, Java oder anderen Programmiersprachen oder anderen Technologien dürfen nicht für Aktivitäten verwendet werden, die die Funktionsweise von GO ELECTRIC beeinträchtigen oder andere Benutzer irreführen.
  14. In den Inhalt des Angebots darf der Verkäufer nur dann Website-Adressen (in irgendeiner Form, z. B. Referenzen, Links) aufnehmen, wenn:
    a. Durch sie wird keine kommerzielle Tätigkeit ausgeübt, und der Inhalt, auf den sie sich beziehen, wird nur dazu verwendet, Informationen über die Waren zu erweitern.
    b. es ist Gegenstand des Angebots, z. B. Internet-Domain, Hosting-Service, Website.
  15. Im Rahmen des Angebots kann der Verkäufer einen Rabatt gewähren oder ein kostenloses Add-On für die Ware anbieten (kostenlos), sofern der Käufer, der den Rabatt oder das kostenlose Add-On erhält, nicht per Los ausgewählt wird. Sowohl der Rabatt als auch der freie müssen klar angegeben werden.
  16. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Inhalt des Angebots Angaben zum Vertragsdatum (Lieferzeit) zu machen.
  17. Der Preis der vom Verkäufer im Angebot angegebenen Waren muss brutto sein.
  18. Es ist verboten, in den Inhalt des Angebots Informationen aufzunehmen, die in irgendeiner Weise die Situation der Käufer bei der Nutzung des in Anhang 7 der Bestimmungen angegebenen Zahlungsdienstes unterscheiden.
  19. Wie in den obigen Punkten 4 und 16 beschrieben, ist der Verkäufer verpflichtet, in jedem Angebot lesbare Informationen anzugeben. Garantien, Reklamationen, Reparaturen, Bearbeitungszeit und Rücksendungen, d. h. ob der Verkäufer vom Käufer verlangt, das Widerrufsformular auszufüllen. Sie sollten in einigen Textzeilen am Ende der Angebotsbeschreibung stehen. Insbesondere in Bezug auf die Zeit für die Rücksendung kann der Verkäufer diese nicht angeben und darf keinen niedrigeren Wert GO ELECTRIC garantiert wird (Anhang Nr. 9) unabhängig davon, ob es sich um neue, überholte oder gebrauchte Waren handelt. Wenn der Verkäufer weder eine Garantie noch eine Reparatur gewährt, muss dies im Angebot klar angegeben werden. Wenn der Verkäufer gemeinsame Bedingungen für alle seine Produkte hat, kann er diese außerdem kurz in das Profil seines Verkäufers in GO ELECTRIC eingeben.

Artikel 2. FOTOS (THUMBNAILS)

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren auf mindestens einem Foto (Miniaturbild) zu präsentieren, das sich auf dem Server von Goelectric.pl befindet. Dieses Foto muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Die Präsentation der Waren auf dem Foto muss in einer solchen Form und Form erfolgen, dass keine Zweifel an dem tatsächlichen und tatsächlichen Verkaufsgegenstand im Rahmen eines bestimmten Angebots bestehen.
  2. Die Ware sollte auf einem weißen, einheitlichen Hintergrund präsentiert werden (RGB 255.255.255). Die Ausnahme bilden Bücher, Filme, Musik und Software, deren Cover die gesamte Oberfläche des Fotos und der Fotos in der Kategorie "Kleidung" ausfüllen kann, sowie Angebote, die im Rahmen der GO ELECTRIC Marek Zone veröffentlicht wurden und für die gesonderte Vereinbarungen getroffen wurden Unternehmen, die mit Goelectric.pl zusammenarbeiten, haben unterschiedliche Bedingungen für die Präsentation der Waren. Das Vorschaubild darf keine zusätzlichen Elemente enthalten, insbesondere Texte, grafische Elemente, Rahmen, Logos usw., mit der Maßgabe, dass das Logo nur bei Fotos in den in der GO ELECTRIC Brands Zone veröffentlichten Angeboten platziert werden darf.
  3. Wenn das Foto des Produkts die Darstellung seiner wesentlichen Merkmale (Farbe, Geschmack, Geruch) nicht zulässt, können diese auf dem Miniaturbild grafisch definiert werden.
  4. Es ist gestattet, die Waren im Rahmen ihrer Verwendung oder Anordnung zu präsentieren.
  5. Es ist zulässig, auf einem Foto eine technische Zeichnung zu den angebotenen Waren vorzulegen (Vorschaubild).

Abschnitt 3. ZUSÄTZLICHE OPTIONEN

Beim Erstellen eines Angebots werden dem Verkäufer die folgenden zusätzlichen Optionen gegen eine Gebühr angeboten:

  1. Hervorheben eines Produkts oder Unternehmens als Banner auf der Startseite,
  2. Unterscheidung als Miniaturlogo zwischen Herstellern und Zulieferern,
  3. andere Auszeichnungen werden einzeln angeboten.

Artikel 4. NACHRICHT AN DEN KÄUFER

Der Verkäufer kann unter der in Art. 1 genannten Bestätigung. 7.4 der Bestimmungen enthalten zusätzliche Informationen zum Vertragsabschluss. Diese Nachricht darf nicht gegen geltendes Recht oder die Vorschriften verstoßen, insbesondere enthält:

  1. Website-Adressen (in irgendeiner Form, z. B. Referenzen, Links), über die kommerzielle Aktivitäten ausgeführt werden;
  2. Werbung, Werbe- und Ankündigungsinhalte und andere Elemente, die den Kauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb von GO ELECTRIC erleichtern;
  3. Informationen, die dem Inhalt des Angebots widersprechen.