Siedlungen


1. Vorbehaltlich des Punktes 2 Nach Ablauf eines bestimmten Abrechnungszeitraums ist der Nutzer verpflichtet, den an Goelectric.pl geschuldeten Betrag bis zum 14. Tag des Folgemonats zu zahlen. Der Benutzer kann keine Zahlung leisten, wenn der fällige Betrag am Ende eines bestimmten Monats weniger als 10,00 PLN beträgt. In diesem Fall leistet der Benutzer nach Ablauf des Monats, in dem die berechneten Gebühren und Provisionen mindestens 10,00 PLN betragen, eine Zahlung des Gesamtbetrags. Auf Wunsch von Goelectric.pl ist der Nutzer jedoch verpflichtet, den fälligen Betrag innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen, auch für den Fall, dass sein Guthaben 10,00 PLN nicht erreicht.

2. Benutzer, die Rechnungen erhalten, sind verpflichtet, den in dieser Rechnung angegebenen fälligen Betrag unabhängig von ihrem Betrag zu zahlen. Unabhängig von der ausgestellten Rechnung erhält der Nutzer am Ende des Abrechnungszeitraums per E-Mail Informationen über den fälligen Betrag.